Eingesetzt wurden die Beamten in Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Sachsen. In 21 Polizei-Maßnahmen wurden Wohnungsdurchsuchungen und Vernehmungen durchgeführt.
„Bedrohungen, Nötigungen oder Volksverhetzung im Netz sind keine Kavaliersdelikte – je nach Straftatbestand drohen bis zu fünf Jahre Haft“, heißt es in der Mitteilung.
5. Aktionstag
Laut der Behörde handelt es sich um den 5. Aktionstag gegen Hasspostings. Dem BKA zufolge sind die erfassten Fälle von Hasskriminalität in Verbindung mit dem Internet leicht zurückgegangen – nämlich von 2458 im Jahr 2017 auf 1962 im Jahr 2018. Dies sei aber kein Grund zur Entwarnung:
„Denn viele strafrechtlich relevante Posts werden nicht angezeigt oder gelangen den Sicherheitsbehörden nicht zur Kenntnis, da sie in geschlossenen Foren und Diskussionsgruppen geäußert werden.“
Bei den Hasspostings sei Straftatbestand zu 80 Prozent Volksverhetzung, aber auch wegen Beleidigung oder Nötigung und Bedrohung werde ermittelt, twitterte unter anderem das Bundeskriminalamt.
Bundesregierung geht gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität vor
Die Bundesregierung hatte am 30. Oktober ein Maßnahmenpaket gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität beschlossen. Es soll eine Meldepflicht bei Hasskriminalität im Netz geben. „Dabei sollen die Provider dazu verpflichtet werden, auch die IP-Adressen der Absender solcher Postings zu übermitteln“, hieß es unter anderem.
ak/ae/dpa
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