Schweden: UN-Gremium hält Assanges Zwangs-Exil in Botschaft für illegal

  05 Februar 2016    Gelesen: 842
Schweden: UN-Gremium hält Assanges Zwangs-Exil in Botschaft für illegal
Eine UN-Arbeitsgruppe hat das jahrelange Zwangs-Exil des Wikileaks-Gründers Julian Assange in der ecuadorianischen Botschaft in London als illegale Inhaftierung eingestuft. Schweden bestätigte am Donnerstag einen entsprechenden BBC-Bericht. Obwohl die Einschätzung des UN-Gremiums rechtlich nicht bindend ist, forderte Assanges Anwalt die Aufhebung des internationalen Haftbefehls gegen seinen Mandanten. Die schwedische Staatsanwaltschaft erklärte, die Entscheidung habe keinerlei Einfluss auf ihre Ermittlungen.
Schweden nehme zur Kenntnis, dass die UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen "zu einer anderen Schlussfolgerung als die schwedischen Justizbehörden gekommen ist", sagte eine Sprecherin des schwedischen Außenministeriums der Nachrichtenagentur AFP. Der britische Rundfunksender BBC hatte zuvor berichtet, die UN-Experten hätten sich bereits im Dezember zu Gunsten von Assange entschieden.

Der Australier erklärte am Donnerstag, er erwarte die Rückgabe seines Passes und die Einstellung der Verfahren, falls das UN-Gremium zu seinen Gunsten entscheide. Assanges Anwalt Per Samuelson rief die schwedische Justiz auf, nun umgehend den Haftbefehl gegen seinen Mandanten fallen zu lassen. Die Staatsanwaltschaft in Stockholm erklärte jedoch, der Bericht der Arbeitsgruppe habe "keine formale Auswirkung auf die laufenden Ermittlungen nach schwedischem Recht".

Auch die britische Regierung betonte, die Polizei sei weiterhin zur Festnahme Assanges verpflichtet, sobald er die Botschaft verlasse. "Ein Vorwurf der Vergewaltigung besteht weiter und ein europäischer Haftbefehl bleibt in Kraft", sagte ein Regierungssprecher. Daher habe Großbritannien die Pflicht, Assange auszuliefern. Der Australier sei "nie willkürlich von Großbritannien inhaftiert" worden.

Der offizielle Bericht der UN-Arbeitsgruppe soll am Freitag vorgelegt werden. Eine Entscheidung des Gremiums ist rechtlich nicht bindend, doch erklärte die Enthüllungsplattform Wikileaks, die Stellungnahmen der Gruppe hätten im Fall der myanmarischen Friedensnobelpreisträgerin Aung San Suu Kyi und des in Teheran inhaftierten US-Reporters Jason Rezaian ebenfalls zu deren Freilassung beigetragen.

Assange hatte sich im Juni 2012 in die Botschaft Ecuadors geflüchtet, um einer Auslieferung nach Schweden zu entgehen. Dort soll er zu Vergewaltigungsvorwürfen aus dem Jahr 2010 befragt werden, gegen ihn liegt deshalb ein europäischer Haftbefehl vor. Sollte er das Gelände der Botschaft verlassen, muss ihn die britische Polizei festnehmen und überstellen. Letztlich fürchtet Assange aber ein Verfahren in den USA, dort hatte er sich mit seinen Wikileaks-Enthüllungen den Zorn der Regierung zugezogen.

Im September 2014 reichte Assange bei der UN-Arbeitsgruppe eine Beschwerde gegen Großbritannien und Schweden ein, weil sein Verbleib in der Botschaft in London einer illegalen Inhaftierung gleichkomme. "Der einzige Schutz, den er hat, ist es, in der Botschaft zu bleiben. Die einzige Weise für ihn, vom Asylrecht zu profitieren, ist es, in Gefangenschaft zu sein", hieß es in der Beschwerde.

"Ich hoffe, die britischen und schwedischen Behörden werden ihm die Freiheit schenken", sagte ein Freund von Assange, Vaughan Smith, der Nachrichtenagentur AFP. Assange lebe unter "miserablen" Bedingungen in der Botschaft. "Natürlich will er da raus."

Die Regierung Ecuadors kündigte unterdessen an, dem Wikileaks-Gründer weiterhin Exil in ihrer Londoner Botschaft zu gewähren. "Wir haben ihm Schutz gewährt und natürlich halten wir diesen Schutz aufrecht", sagte Außenminister Ricardo Patiño.

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