Die Gesetzesneuerung betrifft nur größere Supermärkte ab einer Verkaufsfläche von 400 Quadratmetern. Sie sind künftig gezwungen, sogenannte "Spenden-Verträge" mit Hilfsorganisationen einzugehen. Bei einem Verstoß gegen das neue Gesetz drohen den Betreibern Bußgelder in Höhe von bis zu 75.000 Euro oder gar eine Haftstrafe von bis zu zwei Jahren.
Andere EU-Länder sollen dem Beispiel Frankreichs folgen/span>
Für den Transport, die Lagerung und die Verteilung der Lebensmittel sind die Hilfsorganisationen selbst zuständig.
Das Gesetz ist die Reaktion der Regierung auf eine Petition, die von Aktivisten ins Leben gerufen worden war. Sie hoffen nun, dass andere EU-Länder dem Beispiel Frankreichs folgen werden.
Bislang landen in Frankreich jährlich circa 7,1 Millionen Tonnen Lebensmittel im Müll. Die französische Regierung strebt an, die Lebensmittelabfälle bis 2025 um 50 Prozent zu reduzieren – das neue Gesetz wird auf diesem Weg sicherlich eine Rolle spielen.
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