Flaggenverbrennung soll bestraft werden

  26 November 2019    Gelesen: 904
Flaggenverbrennung soll bestraft werden

Wird eine mitgebrachte Fahne in der Öffentlichkeit verbrannt, gilt das noch als Form der Meinungsäußerung. Das soll sich aber ändern. In solchen Fällen sind künftig Geld- oder Freiheitsstrafen vorgesehen - zumindest wenn es nach dem Willen der Justizministerin geht.

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht will das Verbrennen von Staatsflaggen generell unter Strafe stellen. In einem Interview des "Mannheimer Morgens" wies Lambrecht darauf hin, dass bei Demonstrationen in Deutschland immer öfter Flaggen verbrannt würden, zum Beispiel bei anti-israelischen oder anti-türkischen Kundgebungen. "Damit werden die Gefühle vieler Angehöriger einer Nation tief verletzt." Sie werde deshalb bis Ende des Jahres einen Gesetzentwurf vorlegen, in dem das Verbrennen des Hoheitszeichens eines Staates als Straftatbestand eingestuft wird.

Vorgesehen in solchen Fällen sind demnach Geld- oder Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren. Bislang ist lediglich das Zerstören öffentlich gezeigter Fahnen, wie sie etwa vor Botschaften hängen, strafbar.

Lambrecht forderte außerdem mehr Sensibilität der Strafverfolger für Taten, die womöglich einen anti-semitischem Hintergrund haben. "Oft werden Verfahren eingestellt, weil die Hintergründe von Taten nicht erkannt werden. Wenn arabische Jugendliche auf jüdische Jugendliche losgehen, wird das oft abgetan als Rangelei zwischen Jugendlichen. Dass dahinter auch antisemitische Motive stehen könnten, wird dabei gar nicht erfasst", kritisierte die Ministerin.

Sie begrüßte, dass die Staatsanwaltschaften in Bayern angekündigt hätten, künftig bei jedem Verdacht auf einen antisemitischen Hintergrund zu ermitteln und keine Verfahren in solchen Fällen mehr einzustellen. "Das Beispiel sollte Schule machen. Es wäre ein starkes Signal des Rechtsstaats, wenn alle Staatsanwaltschaften bundesweit jede antisemitische Tat verfolgen", sagte Lambrecht. "Das klingt wie eine Selbstverständlichkeit, ist es aber leider nicht."


Quelle: n-tv.de


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