Langes Verfahren zur Auslieferung in die USA überlebt Assange nicht – Rechtsanwalt

  28 November 2019    Gelesen: 750
  Langes Verfahren zur Auslieferung in die USA überlebt Assange nicht – Rechtsanwalt

Gerhard Baisch, Bremer Rechtsanwalt und Mitglied der Whistleblower-Preis-Jury rechnet nicht damit, dass der Wikileaks-Gründer Julian Assange, der seit April im britischen Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh sitzt, das Verfahren über seine Auslieferung in die USA überlebt, wenn man ihm keine Haftverschonung aus gesundheitlichen Gründen gewährt.

Monate, wenn nicht Jahre können vergehen, bis eine Entscheidung gefällt werde, sagte der Jurist im Sputnik-Gespräch im Vorfeld der öffentlichen Anhörung im Deutschen Bundestag zum Schutz des Journalisten. Das mache ihm große Sorge.

„Assange war vor ein paar Wochen zur Anhörung bei der britischen Richterin des Distriktgerichts. Freunde, die Assange länger kennen, und auch Leute mit medizinischem Sachverstand haben das verfolgt und machen sich auch die größten Sorgen, weil Assange ganz offensichtlich durch die jahrelange faktische Isolierung in der ecuadorianischen Botschaft schwer erkrankt ist.“

Die britische Justiz habe nun einen draufgesetzt, indem sie ihn im Hochsicherheitstrakt unter unmenschlichen Bedingungen weiter inhaftiert halte, so Baisch. „Assange kann nicht einmal den Prozess richtig mit seinen Anwälten vorbereiten, weil ihm dazu die Mittel nicht gegeben werden. 60 Ärzte aus Großbritannien, Schweden und aus Deutschland haben sich an die britische Regierung gewandt, dagegen protestiert und die rasche Überstellung Assanges ins Krankenhaus gefordert. Das ist im Moment die wichtigste Forderung, die man erheben muss, wenn man Assange helfen will.“

Kann man eine Auslieferung von Assange an die US-Justiz verhindern?

Außer Solidaritätsaktionen gebe es noch juristische Mittel, meint Baisch. „Im Juni hatte der britische Innenminister gesagt, er bringe das Verfahren in Gang, weil er keine Probleme sehe, dass die Auslieferung in die USA grundsätzlich zulässig sein könnte. Das ist aber überhaupt nicht so. Assange ist im Moment noch in Strafhaft, weil er sich den Kautionsbedingungen widersetzt hat und in die ecuadorianische Botschaft geflohen ist. Deswegen hat er fast ein Jahr Strafe gekriegt, die im März ausläuft. Dann wird sich aber vermutlich die Auslieferungshaft anschließen. Assange wird aber nicht verschont werden, nach den Erfahrungen, dass er damals in die Botschaft geflüchtet ist. Deshalb bleibt er während des langen Gerichtsverfahrens in Haft.“

Der Jurist sieht auch Hürden, „wo die Anwälte sagen, da reichen uns fünf Tage Verhandlung keineswegs, die für Februar angesetzt wurden. Das Erste, was man prüfen muss, ist, ob die Straftat auch im britischen Recht strafbar ist. Und es spielt da hinein, dass es hier um Meinungs- und Pressefreiheit geht. Das gibt es natürlich im britischen Recht, und da werden die Anwälte sicher einhaken und sagen, die von den USA geltend gemachte Straftat ist überhaupt aus presserechtlichen Gründen nicht auslieferungsfähig.“

Das Zweite sei, fährt Baisch fort, „dass man wird prüfen müssen, ob nicht das britische Gericht selber zuständig ist, um Assange abzuurteilen. Dann gibt es nämlich auch keine Auslieferung. Das ist die Extraterritorialität. Dann kommt es darauf an, wo Assange seinen Tatbeitrag geleistet hat. Wenn das zum Beispiel in Britannien passiert ist, dann wäre das britische Recht zuständig. Dann gäbe es keine Auslieferung. Das Dritte und einer der wichtigsten Punkte ist, dass eine Auslieferung wegen einer politischen Straftat nicht zulässig ist. Das ist zwar ein ganz schillernder Begriff, und es gibt keine allgemeingültigen Definitionen dafür, aber – auch wenn man es eng auslegt, wie das in der britischen Justiz häufig passiert ist – man wird das in der US-Anklageschrift umschriebene Verhalten von Assange darunter fassen können.“

Schwierigkeiten gebe auch darin, so der Jurist, dass der Auslieferungs-Prozess nicht nur wegen der Veröffentlichung von US-Kriegsverbrechen in Irak und Afghanistan im Gange sei, sondern auch wegen der Publikation des gesamten Mailverkehrs, der zum Teil ganz andere Fragen betreffe und keineswegs nur Kriegsverbrechen. „Er hat nicht darauf geachtet, dass persönliche Daten nicht unnötig preisgegeben werden, wie Snowden das getan hat. Das hätte man eigentlich erwartet, wenn man Dinge veröffentlicht.

Drohen Assange 175 Jahre Haft oder Todesstrafe?

Baisch erläutert: „Großbritannien musste schon der ecuadorianischen Regierung zusichern, dass sie Assange nicht ausliefert, wenn ihm Todesstrafe oder Folter droht. Das ist die erste Klippe. Die zweite ist, dass es Verträge zwischen den USA und Großbritannien zum Auslieferungsrecht gibt, und sie sehen ebenfalls vor, dass eine Auslieferung nicht zulässig ist, wenn eine Verurteilung zur Todesstrafe in Betracht käme. Das heißt nicht, dass man kein Verfahren anstrengen darf, aber dass die Todesstrafe jedenfalls verhängt werden darf.“

Können Angriffe auf den investigativen Journalismus abgewehrt werden?

Mit diesen Verfahren seien wir im Bereich des Whistleblower-Schutzes und der daran hängenden presserechtlichen Veröffentlichungsbefugnisse, urteilt der Rechtsanwalt:

„Die EU-Regierung hat die Richtlinien verabschiedet, wonach in allen Ländern der Whistleblower-Schutz verbessert werden muss. Und darin muss man diese Fälle unterbringen, was auch mit Journalisten zu tun wäre. Es nützt nichts, wenn die Whistleblower geschützt werden, aber nicht die Journalisten, die ihre Ergebnisse in die Öffentlichkeit bringen. Dieses Loch muss man endlich durch ein gutes Whistleblower-Gesetz im europäischen Maßstab schließen.“

Ein ganz harter Angriff auf eine Enthüllungsplattform sei, merkt Baisch an, dass man dies mit dem Espionage Act gleichsetzt, und wenn das gelingen würde, dann sei es tatsächlich um den Enthüllungsjournalismus sehr schlecht bestellt. „Man muss sehen, dass die USA Assange vorwerfen, dass er ganz geläufige Mittel bei der Informationsübermittlung zwischen dem Whistleblower und ihm selbst genutzt hat, und das wird ihm als Beihilfe zum Geheimnisverrat ausgelegt. Das ist eine der wichtigsten Stellen, wo auf jeden Fall die Verteidigung von Assange einhaken wird, wo es auch um den Sachverhalt geht. Da sind vor allen Dingen die Journalisten betroffen, wenn an diesem Punkt nicht Klarheit geschaffen wird, dass der Kontakt eines Journalisten, der einen Whistleblower bei der Veröffentlichung hilft, nicht selber in die strafbare Zone gezogen werden darf.“

sputniknews


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