US-Sanktionen gegen Nord Stream 2: Darum stellt Klaus Ernst (Linke) EU-Hilfe für Ukraine in Frage

  04 Dezember 2019    Gelesen: 901
US-Sanktionen gegen Nord Stream 2: Darum stellt Klaus Ernst (Linke) EU-Hilfe für Ukraine in Frage

Da die Ukraine für US-Sanktionen gegen die Gaspipeline Nord Stream 2 plädiert, könnte das laut dem Vorsitzenden des Bundestagsausschusses „Wirtschaft und Energie“, Klaus Ernst, die EU-Hilfe für das Land in Frage stellen. Dies sagte er gegenüber RIA Novosti und schloss auch Gegenmaßnahmen Deutschlands gegenüber den USA nicht aus.

Die Unterstützung der US-Sanktionen durch die Ukraine sei unannehmbar, sagte Ernst. Das Land, das in großen Mengen politische und finanzielle Unterstützung von der EU erhalten habe und weiter erhalte, aber gleichzeitig extraterritoriale Sanktionen der Vereinigten Staaten befürworte, die Deutschlands Energiepolitik torpedieren würden, stelle diese Hilfe in Frage. 

Wie Deutschland seine Energiepolitik gestalte, gehe die Amerikaner nichts an, sagte Ernst weiter. In dieser Hinsicht seien diese angedrohten Sanktionen absolut inakzeptabel. Die Bundesregierung müsse sich dagegen wehren. Ernst schloss nicht aus, dass Deutschland im Falle von US-Sanktionen gegen Nord Stream sowie beim behinderten Pipeline-Betrieb Gegenmaßnahmen ergreifen könnte, wie etwa die Erhöhung der Zölle für amerikanisches Flüssiggas (LNG), das durch Fracking gewonnen worden sei.

Die stellvertretende Außenministerin der Ukraine, Elena Serkal, hatte gegenüber den USA zuvor gesagt, dass Kiew mit US-Sanktionen sowie mit der Nicht-Betriebsaufnahme von Nord Stream 2 rechne. Man wolle mögliche US-Sanktionen gegen die Pipeline auch als Instrument für Verhandlungen mit Russland über den Gastransit einsetzen. 

Der US-Senator Ted Cruz will einen entsprechenden Gesetzentwurf über Sanktionen gegen die beteiligten Unternehmen fordern, die zur weiteren Verzögerung oder sogar zum Stopp des Projektes führen könnten. Andererseits könnte die US-Administration ihre Befugnisse nutzen, die vom CAATSA-Gesetz (Countering America’s Adversaries Through Sanctions Act) vorgesehen sind. Im August wurde Cruz’ Projekt zwar vom Senatsausschuss für auswärtige Angelegenheiten und vom Unterhaus des Kongresses gebilligt, blieb aber in der nächsten Phase stecken. Sollte Cruz es jetzt mit dem Vorhaben nicht bis zum Jahresende schaffen, würde der Kampf dann rund um die Betriebsaufnahme geführt werden. Im Gegenfall würden das schweizerische Unternehmen Allseas sowie deutsche Unternehmen, die am Bau der Pipeline beteiligt sind, von den Sanktionen betroffen sein.

Das Projekt Nord Stream 2 sieht die Verlegung von zwei Gassträngen von der russischen Küste über den Meeresgrund der Ostsee bis zur Küste Deutschlands parallel zur bereits bestehenden Pipeline Nord Stream vor. Die geplante Durchsatzkapazität beträgt insgesamt 55 Milliarden Kubikmeter Gas pro Jahr. Die Leitung verläuft in Territorialgewässern von Deutschland, Finnland, Schweden und Russland.

Gazprom-Chef Alexej Miller geht davon aus, dass die Pipeline nach der Erteilung der Baugenehmigung durch Dänemark bis zum Jahresende fertiggestellt wird. Jedoch schloss der Vize-Ministerpräsident Russlands, Dmitri Kosak, nicht aus, dass die Pipeline erst im Sommer 2020 in Betrieb genommen wird –  angesichts weiterer Schwierigkeiten seitens den USA und der Ukraine.

sputniknews


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