Die Frankfurter Staatsanwaltschaft habe die Ermittlungen gegen zwei Mitarbeiter des Geldhauses mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt, teilten die Deutsche Bank und die Behörde am Freitag mit. Die Bank muss ein Bußgeld von 15 Millionen Euro zahlen. Damit würden Verstöße gegen das Geldwäschegesetz, eine Verletzung der Aufsichtspflicht auf Leitungsebene und die unzureichende personelle Ausstattung der Bank im Anti-Geldwäschebereich von 2015 bis zum Frühjahr 2018 geahndet, teilte die Staatsanwaltschaft mit.
Die Bank zeigte sich trotzdem erleichtert. “Mit dem Verfahrensabschluss ist klar, dass die Staatsanwaltschaft im Anschluss an die Hausdurchsuchung im November 2018 kein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten von Mitarbeitern der Deutschen Bank festgestellt hat”, sagte Banksprecher Jörg Eigendorf. Mängel bei den internen Kontrollen seien bekannt und angegangen worden. Seit 2015 sei die Zahl der Mitarbeiter in der Abteilung gegen Finanzkriminalität mehr als verdreifacht worden. Außerdem seien in den vergangenen Jahren 700 Millionen Euro in neue Software für Kontrollfunktionen investiert worden.
Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft sagte, die Deutsche Bank habe gut und eng mit der Behörde zusammengearbeitet. Daher seien die Ermittlungen früher als erwartet abgeschlossen worden.
Im November 2018 hatten insgesamt 170 Beamte der Frankfurter Staatsanwaltschaft und des Bundeskriminalamts die Zentrale der Deutschen Bank sowie weitere Gebäude im Frankfurter Raum durchsucht. Grund waren Ermittlungen wegen des Verdachts der Geldwäsche im Zusammenhang mit den sogenannten “Panama Papers”.
Anfang 2016 hatte ein internationales Netzwerk verschiedener Medien die “Panama Papers” publik gemacht. Diese enthielten Details über Finanzströme in und aus der Steueroase in Mittelamerika und die Namen zahlreicher Geschäftsleute, Politiker und Prominenter. In Panama gibt es Tausende Briefkastenfirmen, über die die teilweise illegalen Geschäfte abgewickelt wurden.
Im Zentrum der Ermittlungen bei der Deutschen Bank stand eine Tochtergesellschaft namens Regula. Sie wurde 2018 verkauft. Die Staatsanwaltschaft erklärte, unabhängig von der nun festgesetzten Geldbuße für die Deutsche Bank dauerten die Ermittlungen gegen inländische Kunden des Geldhauses wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung in dem Fall an.
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