Die Richter in Luxemburg entschieden, dass eine Zwangshaft gegen Amtsträger nur dann verhängt werden könne, wenn es dafür eine eindeutige Rechtsgrundlage in Deutschland gebe. Auch müsse der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben. Beide Voraussetzungen machen die Anordnung einer Zwangshaft sehr unwahrscheinlich. Die Entscheidung darüber muss nun der Bayerische Verwaltungsgerichtshof treffen.
Bayerische Regierung will keine Fahrverbote
Hintergrund des Streits ist die Lage in München. Weil die Luft in der bayerischen Landeshauptstadt so schlecht ist, hatte das dortige Verwaltungsgericht erstmals 2012 Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge angemahnt hatte. 2017 wurden die Behörden von der nächsthöheren Instanz dazu verpflichtet, ein Konzept für Dieselfahrverbote auszuarbeiten und der Öffentlichkeit vorzulegen.
Dem verweigert sich die bayerische Regierung rund um Ministerpräsident Söder. Sie argumentiert, dass die Luft seit dem deutlich besser geworden sei und missachtet damit das Urteil. In solchen Fällen können Richter ein Zwangsgeld mit einer Höchststumme von 10.000 Euro verhängen. Das ist nach Ansicht der Deutschen Umwelthilfe wenig wirksam, weshalb sie die Zwangshaft beantragte.
Klimanotstand in München ausgerufen
Nach aktuellen Messwerten des Münchner Umweltreferants zum dritten Quartal 2019 wurde der Grenzwert für Stickoxid an elf der 44 Messstellen der Stadt überschritten. Der Münchener Stadtrat rief gestern den Klimanotstand aus. Die Entscheidung sieht vor, dass die Verwaltung der bayerischen Landeshauptstadt bis Mitte kommenden Jahres einen konkreten Maßnahmenplan erarbeitet. Die Ausrufung des Klimanotstands hat zunächst vor allem symbolischen Charakter.
deutschlandfunk
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