Obergrenze für Bargeldzahlungen könnte verfassungswidrig sein
Die Bundesregierung hatte in der vergangenen Woche angekündigt, sich im Kampf gegen Geldwäsche, Schwarzarbeit und Terrorismusfinanzierung für eine EU-weit einheitliche Obergrenze bei Bargeldzahlungen einzusetzen. Das Finanzministerium sprach von einem Limit in der "Größenordnung von 5.000 Euro". Bargeldtransaktionen verliefen anonym und seien im Gegensatz zu kontenbasierten Transaktionen nicht überprüfbar, begründete das Ministerium den Vorstoß.
Eine gesetzliche Bargeldobergrenze und der Zwang, auf elektronische Zahlungsmittel zurückzugreifen, bedeuteten einen "kräftigen Schritt hin zur weiteren Reglementierung, Erfassung und verdachtslosen Registrierung", sagte Papier. Auch sei wohl nicht hinreichend nachweisbar, dass Beschränkungen zum Schutz des Gemeinwohls geeignet und erforderlich seien. "Mit solch vagen Vermutungen und globalen Verdächtigungen können die Freiheitseingriffe nicht legitimiert werden", sagte Papier.
Deutschland "Eldorado" für Geldwäsche
Der SPD-Finanzexperte und stellvertretende Fraktionschef Carsten Schneider verteidigte die geplante Bargeldobergrenze. "In Deutschland werden jährlich circa 60 Milliarden Euro gewaschen und nur ein Prozent der kriminellen Gelder werden eingezogen", sagte Schneider der Saarbrücker Zeitung. "Das kann der Staat nicht akzeptieren."
Schneider betonte, Deutschland sei inzwischen europaweit ein "Eldorado" für Geldwäsche. "Deswegen müssen wir den Kriminellen das Leben so schwer wie möglich machen." Neben der Einführung einer Bargeldobergrenze von 5.000 Euro müsse auch der 500-Euro-Schein abgeschafft werden. "Das ist das Zahlungsmittel bei Schwarzgeld im
großen Stil."
Außerdem sollten die Geldwäscherichtlinien für den Immobilienbereich verschärft werden. "Damit meine ich nicht den Schwarzarbeiter auf dem Eckbau, sondern den Kampf gegen mafia-ähnliche Strukturen in diesem Sektor", so der SPD-Finanzexperte.