Erstens gibt es keinen Grund zur Eile. In Köln hat nicht das Strafrecht versagt, sondern die Polizei. Denn das Verhalten der Täter ist bereits strafbar: als tätliche Beleidigung, Körperverletzung oder sexuelle Nötigung. Straflos bleibt es nur, soweit das Opfer überrascht wird, zum Beispiel bei einem schnellen Griff von hinten ans Gesäß. Dann darf aber wirklich nicht mehr passieren als das. In Köln ist deutlich mehr passiert.
Natürlich kann man fordern, auch ein überraschendes und singuläres "Grapschen" strafbar zu machen. Aber das sollte jetzt nicht sofort ins Gesetz geschrieben werden. Dagegen spricht, dass eine Gesamtreform des Sexualstrafrechts geplant ist. Zu ihr hat Heiko Maas eine Expertenkommission eingesetzt; sie soll im Frühjahr ihren Abschlussbericht vorlegen. Würde jetzt schon vorab ein Tatbestand geändert, bestände die Gefahr, ihn bei der Gesamtreform erneut ändern zu müssen. Das könnte unser Sexualstrafrecht nicht gebrauchen. Denn kein Teil des Strafrechts ist in den letzten 20 Jahren häufiger geändert worden. Und Gesetzesreformen in kurzer Folge führen zu rechtlichen Problemen und zu Fehlern der Justiz. Daher bitte nur noch eine Reform der Sexualdelikte – und dann erst einmal Pause.
Außerdem geht der Entwurf zu weit. Der Tatbestand, der das "Grapschen" strafbar machen soll, tut dies mit den Worten "überraschende sexuelle Handlung" (etwas vereinfacht). Eine Straftat wäre es so aber auch, wenn eine Frau ihrem Ehemann von hinten in den Schritt fasst. Denn dem Gesetzentwurf ist es egal, in welchem Kontext gehandelt wird. Es ist ihm also auch egal, wenn der oder die Handelnde Grund hat zu hoffen, der andere werde mit der Überraschung einverstanden sein oder sie wenigstens nicht allzu übel nehmen – wie in einer intimen Beziehung. Zwar gäbe es Notlösungen, um überzogene Verurteilungen zu vermeiden (für Insider: kein "Ausnutzen" bei mutmaßlicher Einwilligung, § 184h StGB, § 153 StPO). Aber die wären nicht so verlässlich wie eine ausdrückliche Einschränkung des Tatbestands. Die fehlt.
Ferner ist die Strafdrohung zu hoch: Sie reicht bis zu zehn Jahren Haft, das ist das Doppelte der Strafe bei einer Körperverletzung. Ein Griff wohin auch immer ist aber nicht doppelt so schlimm wie ein Faustschlag ins Gesicht. Eher umgekehrt. Das sehen offensichtlich auch Frauen so, wenn sie vor diesen Alternativen stehen. Denn es ist gerade ihre – sehr verständliche – größere Angst vor der Körperverletzung, die bei vielen sexuellen Nötigungen ausgenutzt wird.
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