Ermittler bekommen im Kampf gegen Kindesmissbrauch neue Möglichkeiten. Wie der Bundestag beschloss, dürfen sie sich künftig mit künstlich am Computer erzeugten Missbrauchsvideos in Internetforen einschleichen. Dabei dürfen aber keinerlei Abbildungen von echten Kindern verwendet werden. Zugang zu solchen Tauschbörsen bekommt man oft nur, wenn man selbst Bilder oder Videos mit grausamen Missbrauchsszenen hochlädt. Bisher konnten die Ermittler in diese Kreise nicht eindringen, da sie dazu selbst eine Straftat hätten begehen müssen.
Zugleich wird künftig schon der Versuch strafbar, in sozialen Medien sexuelle Kontakte zu Kindern anzubahnen. Anders als bisher sollen auch Täter bestraft werden können, die zwar glauben, sie kommunizierten mit einem Kind - tatsächlich antwortet ihnen aber ein verdeckter Ermittler.
Der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, warb im Vorfeld für die Pläne. Wenn sich Ermittler mit künstlichen Missbrauchsvideos Zugang zu Internetforen verschafften, bewegten sie sich zwar an der Grenze des Rechtsstaats. "Aber wir sollten uns dieser Möglichkeit der Verbrechensbekämpfung nicht berauben", betonte Rörig.
Zugleich dürften computergenerierte Darstellungen von Kindesmissbrauch "nur als Ultima Ratio in Umlauf gebracht werden" - und zwar dann, wenn die Ermittler die Hoffnung hätten, den Missbrauch eines Kindes aktuell zu beenden. Die Angst, künstliche Bilder könnten die Täter "anheizen", dürfe kein Argument sein, Kinder nicht zu retten.
Auch der Kinderschutzbund sprach sich trotz zahlreicher Bedenken dafür aus, im Kampf gegen Kindesmissbrauch auch Lockvögel und animierte Bilder einzusetzen. "Unser Rechtsstaat muss auch im Netz handlungsfähig bleiben", forderte Verbandspräsident Heinz Hilgers. Derzeit könnten Täter im sogenannten Darknet "völlig ungeniert und unbehelligt Gewaltdarstellungen austauschen".
n-tv
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