Französischer Lehrer darf Facebook in Frankreich verklagen

  13 Februar 2016    Gelesen: 1109
Französischer Lehrer darf Facebook in Frankreich verklagen
Der US-Internetgigant Facebook darf künftig auch in Frankreich verklagt werden. Ein Berufungsgericht in Paris entschied am Freitag, dass die französische Justiz bei Rechtsstreitigkeiten zwischen dem sozialen Netzwerk und französischen Nutzern grundsätzlich zuständig ist. Dass das soziale Netzwerk in seinen Nutzungsbedingungen als Gerichtsstand den US-Bundesstaat Kalifornien angebe und damit rechtliche Auseinandersetzungen in anderen Ländern ausschließe, sei nicht zulässig.
Das Berufungsgericht bestätigte damit eine Entscheidung der Vorinstanz. Im vergangenen Jahr hatte sich das Pariser Landgericht mit der Klage eines französischen Lehrers gegen Facebook befasst und die entsprechende Klausel in den Nutzungsbedingungen im März für "missbräuchlich" erklärt. Facebook hatte gegen die Entscheidung Rechtsmittel eingelegt.
Der Lehrer hatte 2011 auf seiner Facebook-Seite das berühmte Bild "Der Ursprung der Welt" des Malers Gustave Courbet (1819-1877) veröffentlicht, das ein weibliches Geschlecht zeigt. Sein Nutzerkonto wurde daraufhin gesperrt, woraufhin der Lehrer Facebook verklagte und 20.000 Euro Schadenersatz forderte.

Bei einer Gerichtsanhörung im Januar 2015 argumentierte eine Facebook-Anwältin, dass das Pariser Gericht nicht zuständig sei. Der Lehrer habe die Nutzungsbedingungen akzeptiert, die als Gerichtsstand Kalifornien vorsehen.

Das Pariser Landgericht wies diese Argumentation jedoch zurück. Ein Verbraucher könne sich an die Justiz an dem Ort wenden, an dem er zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder des strittigen Vorgangs wohnhaft gewesen sei, urteilten die Richter. Also könne auch vor einem französischen Gericht geklagt werden. Dieser Auffassung schloss sich nun auch das Berufungsgericht an.

Der Anwalt des Lehrers erklärte, mit ihrer Entscheidung habe die französische Justiz ihre "Souveränität" unter Beweis gestellt. Facebook und andere Internetgiganten müssten sich von nun an auch an französische Gesetze halten.

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