Der Lehrer hatte 2011 auf seiner Facebook-Seite das berühmte Bild "Der Ursprung der Welt" des Malers Gustave Courbet (1819-1877) veröffentlicht, das ein weibliches Geschlecht zeigt. Sein Nutzerkonto wurde daraufhin gesperrt, woraufhin der Lehrer Facebook verklagte und 20.000 Euro Schadenersatz forderte.
Bei einer Gerichtsanhörung im Januar 2015 argumentierte eine Facebook-Anwältin, dass das Pariser Gericht nicht zuständig sei. Der Lehrer habe die Nutzungsbedingungen akzeptiert, die als Gerichtsstand Kalifornien vorsehen.
Das Pariser Landgericht wies diese Argumentation jedoch zurück. Ein Verbraucher könne sich an die Justiz an dem Ort wenden, an dem er zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder des strittigen Vorgangs wohnhaft gewesen sei, urteilten die Richter. Also könne auch vor einem französischen Gericht geklagt werden. Dieser Auffassung schloss sich nun auch das Berufungsgericht an.
Der Anwalt des Lehrers erklärte, mit ihrer Entscheidung habe die französische Justiz ihre "Souveränität" unter Beweis gestellt. Facebook und andere Internetgiganten müssten sich von nun an auch an französische Gesetze halten.
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