Das sieht eine geplante Änderung des Bundeskriminalamtgesetzes vor, die derzeit zwischen den Ressorts der Bundesregierung abgestimmt wird. In dem Entwurf aus dem Bundesinnenministerium heißt es:
„Vergleichbare Reglungen mit ähnlichen Anforderungen finden sich bereits in landespolizeigesetzlichen Regelungen.“
Konkret geht es darum, dass das Bundeskriminalamt (BKA) auch von Betreibern kleinerer Plattformen die IP-Adresse erfragen will, die für eine bestimmte strafrechtlich relevante Aktion - etwa eine Drohung gegen einen vermeintlichen politischen Gegner - verwendet wurde.
Für größere Plattformen bereitet das Bundesjustizministerium einen Gesetzentwurf vor, der am Mittwoch vom Kabinett beschlossen werden soll. Er sieht vor, dass soziale Netzwerke bestimmte Posts wie Morddrohungen künftig sofort dem BKA melden müssen.
Bisher mussten sie diese nur löschen. Eine neue Stelle beim BKA soll die Inhalte und die IP-Adressen sammeln. Da das Netzwerkdurchsetzungsgesetz die Anbieter von Plattformen mit wenigen Nutzern von bestimmten Pflichten ausnimmt, soll jetzt diese Regelung ins BKA-Gesetz eingefügt werden.
„Das BKA muss auch unterhalb der Schwelle des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes von zwei Millionen Nutzern im Inland tätig werden können“, sagte der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Mathias Middelberg.
Nur dann werde das Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität seine volle Wirkung entfalten.
Maßnahmenpaket nach Attentat von Halle
Die Bundesregierung hatte im Oktober unter dem Eindruck des Attentats von Halle ein Maßnahmenpaket beschlossen. Ein Rechtsextremist hatte in Halle zwei Menschen erschossen. Zuvor hatte er erfolglos versucht in eine Synagoge einzudringen. Auf der Flucht verletzte der Täter ein Paar schwer, bevor er festgenommen wurde. Der 27 Jahre alte Deutsche hat den Anschlag gestanden und rechtsextreme und antisemitische Motive eingeräumt.
sputniknews
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