Beschluss des Verfassungsgerichts zum Kopftuchverbot in hessischer Justiz

  27 Februar 2020    Gelesen: 801
  Beschluss des Verfassungsgerichts zum   Kopftuchverbot   in hessischer Justiz

Das Bundesverfassungsgericht veröffentlicht am Donnerstag (09.30 Uhr) einen Beschluss zum Kopftuchverbot in der hessischen Justiz.

Das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe muss über die im Jahr 2017 eingereichte Verfassungsbeschwerde einer muslimischen Rechtsreferendarin entscheiden, die aus religiösen Gründen ein Kopftuch trägt. Die Vorschriften in Hessen untersagten es ihr unter anderem, bei Verhandlungen auf der Richterbank zu sitzen. Dagegen klagte die Deutschmarokkanerin, die im Januar 2017 als Referendarin in Hessen begann, in Karlsruhe. (Az. 2 BvR 1333/17)

Im Juli 2017 wies das Bundesverfassungsgericht ihre Eilklage gegen das Verbot zurück. Die Verfassungsrichter entschieden dabei, das Gebot der staatlichen Neutralität und Distanz in gerichtlichen Verfahren wiege bis zur Entscheidung im Hauptverfahren schwerer als die Religions- und Berufsfreiheit der Klägerin. Nun steht der Beschluss in der Hauptsache an. Im Jahr 2015 kippte das Bundesverfassungsgericht ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrerinnen. Sie dürfen demnach grundsätzlich auch an staatlichen Schulen ein Kopftuch tragen.

AFP.com


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