Verfassungsgericht kippt Gesetz für längere Laufzeit von AKW Doel

  06 März 2020    Gelesen: 502
Verfassungsgericht kippt Gesetz für längere Laufzeit von AKW Doel

Mit einem eigenen Gesetz sollten zwei Atomreaktoren nahe Antwerpen noch bis 2025 weiter laufen. Nun hat ein belgisches Gericht die Entscheidung gekippt und die Regierung zu weiteren Gutachten aufgefordert.

Das belgische Verfassungsgericht hat das Gesetz für längere Laufzeiten der Atomreaktoren Doel 1 und Doel 2 gekippt. Das berichtet die Nachrichtenagentur Belga. Für das Gesetz, das eine zehnjährige Laufzeitverlängerung der Reaktoren vorsieht, wären eine Umweltfolgenabschätzung und ein Widerspruchsverfahren nötig gewesen, urteilte das Gericht.

Die Richter gaben der Regierung Zeit bis zum Jahr 2023, um dies nachzuholen und ein neues Gesetz verabschieden zu lassen. Die beiden Reaktoren des Atomkraftwerks bei Antwerpen sind dem flämischen Sender VRT zufolge schon seit 1975 in Betrieb.

Doel 1 und Doel 2 sollten ursprünglich 2015 abgeschaltet werden. Mit dem nun gekippten Gesetz erhielten sie jedoch eine Laufzeitverlängerung von zehn Jahren. Befürworter der Verlängerung hatten argumentiert, die Stromversorgung sei bei einer Abschaltung in Gefahr. Umweltverbände hatten gegen die Verlängerung geklagt.

Das belgische Verfassungsgericht folgt damit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes, wonach die entsprechende Genehmigung nicht ohne Umweltverträglichkeitsprüfungen hätte erteilt werden dürfen.

Belgien hatte 2003 den schrittweisen Atomausstieg bis 2025 beschlossen. Die Reaktoren Doel 1 und Doel 2 hätten demnach 2015 stillgelegt werden sollen. In dem Jahr wurde beiden Meilern jedoch per Gesetz eine um zehn Jahre längere Laufzeit zugestanden. Grund waren befürchtete Leistungsengpässe im belgischen Stromnetz, vor allem in den Wintermonaten.

Das AKW Doel war 2014 zudem in die Schlagzeilen geraten, weil Unbekannte das Ölventil einer Turbine geöffnet hatten und damit eine Abschaltung des Reaktors herbeigeführt hatten. Der Vorfall wurde bis heute nicht aufgeklärt.

Die Laufzeitverlängerung geschah allerdings unter der Bedingung, dass der Betreiber Electrabel rund 700 Millionen Euro in die Sicherheit investiert. Zwei belgische Verbände klagen gegen die Verlängerung, weil es keine Umweltverträglichkeitsprüfung für diese Nachrüstungen gegeben und Belgien dies auch nicht für nötig gehalten habe.

spiegel


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