Kurzarbeitergeld-Reform passiert Bundestag

  13 März 2020    Gelesen: 689
Kurzarbeitergeld-Reform passiert Bundestag

Im Schnellverfahren wird das Gesetz zum Kurzarbeitergeld reformiert. Der Bundestag stimmt zu, dass die Hilfen mit weniger Hürden ausgezahlt werden können. Noch heute soll das Gesetz den Bundesrat passieren.

Arbeitnehmer in Deutschland sollen in der Coronakrise durch öffentlich finanziertes Kurzarbeitergeld vor Arbeitslosigkeit geschützt werden. Der Bundestag beschloss in einem beispiellosen Schnellverfahren einstimmig einen Gesetzentwurf für erleichtertes Kurzarbeitergeld. Der Entwurf war erst am Dienstag vom Bundeskabinett gebilligt worden. Mehr Unternehmen als bisher sollen die Leistung der Bundesagentur für Arbeit (BA) ab April beantragen können. Betriebe sollen Kurzarbeitergeld schon nutzen können, wenn nur 10 Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind - statt wie bisher ein Drittel.

Die Sozialbeiträge sollen ihnen zudem voll von der BA erstattet werden. Auch für Leiharbeiter soll Kurzarbeitergeld gezahlt werden können. Die BA übernimmt bei dieser Leistung 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns, wenn ein Unternehmen Mitarbeiter in Kurzarbeit schickt. Bei Arbeitnehmern mit Kind sind es 67 Prozent.

Es gehe um den Schutz für Arbeitnehmer und Unternehmen "in außergewöhnlichen Zeiten", sagte Finanzminister Olaf Scholz im Plenum. Wegen der Eilbedürftigkeit wurden alle drei Lesungen des Gesetzentwurfs unmittelbar hintereinander angesetzt, noch heute soll auch der Bundesrat die Vorlage billigen. "Wir werden niemanden alleine lassen", mahnte Scholz zur Solidarität auch auf dem Arbeitsmarkt. Er verwies auf positive Erfahrungen mit der Ausweitung von Kurzarbeit während der Finanzkrise 2008 und 2009. "Es ist deshalb völlig richtig, dass wir das wieder tun", sagte der Minister.

Die Reform soll die Folgen der Virus-Ausbreitung für den Arbeitsmarkt abfedern. Hintergrund des Schnellverfahrens sind Befürchtungen, dass bei einer weiteren Ausbreitung des neuartigen Coronavirus die nächste Sitzungswoche des Parlaments Ende März gefährdet sein könnte. Bereits am Freitag nahm der eigentlich zuständige Bundesarbeitsminister Hubertus Heil wegen eines Kontakts zu einem Corona-Infizierten nicht an der Bundestagssitzung teil.

Quelle: ntv.de, bdk/dpa/AFP


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