Demnach ist das Verlassen der Wohnung bei dringenden Angelegenheiten weiterhin erlaubt, etwa für Arztbesuche, beruflich bedingte Wege und Lebensmitteleinkäufe. Die Bürgerinnen und Bürger dürfen sich zudem nur noch alleine, zu zweit oder mit Personen aus dem eigenen Haushalt im Freien aufhalten. Von allen anderen Menschen ist ein Mindestabstand von 1,50 Meter zu wahren. Sportliche Betätigung im Freien ist weiterhin erlaubt, sofern diese alleine oder mit Mitgliedern der Familie ausgeübt wird. Oberbürgermeister Horn begründete die Maßnahme damit, dass die Stadt nur wenige Kilometer von stark betroffenen Gebieten Frankreichs und der Schweiz entfernt liegt. – Auch im bayerischen Mitterteich und zwei weiteren bayerischen Kommunen gibt es Ausgangsbeschränkungen.
Bundeskanzlerin Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder wollen nach Angaben des baden-württembergischen Regierungschefs Kretschmann am Sonntag über mögliche Ausgangsbeschränkungen beraten.
deutschlandfunk
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