Rund einen Monat ist es jetzt her, dass Karl-Heinz Rummenigge großspurig ankündigte, etwas gegen jene Fans unternehmen zu wollen, die in Sinsheim Ende Februar mit Anti-Hopp-Plakaten für eine Spielunterbrechung sorgten. "Wir werden mit aller Schärfe gegen diejenigen vorgehen, die heute den FC Bayern diskreditiert haben", so der Vorstandsvorsitzende damals.
Passiert ist seitdem nicht viel. Doch unter der Woche sorgte plötzlich der Tweet des Rechtsanwalts Dr. Andreas Hüttl aus Hannover für Aufsehen. Der FC Bayern hat im März ein Hausverbot für die Allianz Arena, die Anlagen an der Säbener Straße, den Campus und das Stadion an der Grünwalder Straße ausgesprochen - und zwar gegen einen einzigen Fan. Nicht aber die Ereignisse in Sinsheim wurden dort als Grund angegeben, sondern ein Banner, das während der Partie der Bayern Amateure gegen den Halleschen FC am 17. Februar 2020 gezeigt wurde. Darauf stand: "Bayern Amateure gegen Montagsspiele".
Der kritische, aber vollkommen harmlose Inhalt des Banners dürfte aber wohl kaum ausschlaggebend für das erteilte Hausverbot gewesen sein. Auf Nachfrage teilte Hüttl mit, dass auch er sich nicht genau erklären könne, warum der FC Bayern einerseits so hart urteilte und andererseits ausgerechnet sein Mandant für etwas bestraft wird, was dieser nach eigener Aussage nicht getan habe. Die Bestrafung eines Einzelnen für die vermeintliche Tat einer Gruppe sei zudem ein Widerspruch gegen das Recht. Wirklich fragwürdig sei zudem, wie der Klub an die Daten des Fans kam. Hüttl überlegt deshalb, einen Datenschutzexperten zu beauftragen.
Welche Intention steckt hinter dem Urteil?
Doch warum sah sich der Klub überhaupt dazu genötigt, solch drastische Maßnahmen zu ergreifen? Gerade weil sich beim FC Bayern bisher niemand dazu äußern wollte, bleibt hier ein großer Spielraum für Spekulationen. In der "Süddeutschen Zeitung" sowie der "Augsburger Allgemeinen" wird jeweils als mögliche Ursache angeführt, dass der Verurteilte Anfang des Jahres eine Diskussionsrunde mitorganisierte, die sich den Menschenrechtsverletzungen in Katar widmete. Dort hält der FC Bayern jährlich sein Wintertrainingslager ab. Eine Vertretung des Klubs war bei der Diskussionsrunde damals angefragt, der Stuhl blieb allerdings fast schon demonstrativ leer.
Ähnlich wie damals schweigen die Verantwortlichen des FCB auch jetzt. Aus dem direkten Umfeld ist zwar zu vernehmen, dass die Katar-kritische Position des Fans keine Rolle gespielt haben soll, doch solange kein triftiger Grund vom Klub genannt wird, ist eine andere Intention nur schwer nachvollziehbar.
Ein Indiz liefern zwei voneinander unabhängige Quellen, die in der Fanszene des FC Bayern gut vernetzt sind: Mitglieder von "Munich's Red Pride", so heißt die Gruppierung, der auch der verurteilte Fan angehört, wären in der Vergangenheit hin und wieder durch abfälliges Verhalten gegenüber Klubmitarbeitern und Polizei auffällig gewesen. Darüber hinaus war es eben jene Gruppierung, die im Februar ein geschmackloses Banner in der Südkurve gegen Dorothee Bär zeigte, das mit der Abkürzung "MRP" markiert war: "Die Problem-Bärin zum Abschuss freigeben. Schleich di aus unserm Verein!".
Sollte zudem an den Vorwürfen der beiden Fans etwas dran sein, ist es vielleicht nachvollziehbarer, dass die Bayern ein besonderes Auge auf die Gruppierung werfen, aber dennoch sind Härte und Form des Urteils nicht angemessen. "Munich's Red Pride" äußert sich regelmäßig kritisch, meist aber im Rahmen des Erlaubten. Und auch zu diesem Thema haben sie bereits deutlich Stellung bezogen: "Wenn sich die Verantwortlichen des FC Bayern zum Ziel gesetzt haben, den Spielraum, in dem Kurven ihrer Meinung nach kritisch sein dürfen, weiter zu beschränken, werden sie auf nicht gekannten Widerstand stoßen." Die Fans fürchten, dass der Klub hier lediglich einen Vorwand sucht, um kritische Stimmen ausschließen zu können.
Erneut Distanzierung statt Annäherung mit der eigenen Fanszene
Solange der FC Bayern dem nicht glaubhaft widerspricht, hat diese Sorge ihre Berechtigung. Auch und vor allem aus juristischer Perspektive sieht Rechtsanwalt Hüttl aber ohnehin keine Grundlage für das Urteil. So habe die Stadt München für das Grünwalder Stadion keine Verfahrensordnung, an der man sich in diesem Fall orientieren könne. Darüber hinaus könne die FC Bayern AG nicht einfach ein Hausverbot für ein Stadion aussprechen, das der Stadt gehöre und schon gar nicht "unbefristet". Das sei rechtlich nicht durchsetzbar.
Fern von allen juristischen Aspekten ist es aber gerade der Gesamteindruck, den der Klub in Fanfragen hinterlässt und der alles andere als gut ist. Wieder einmal scheint den Verantwortlichen das nötige Fingerspitzengefühl im Umgang mit der Fanszene zu fehlen. Statt den Dialog zu suchen, wird ein willkürliches Hausverbot für einen einzigen Fan ausgesprochen. Es wird ein Exempel an jemandem statuiert, der möglicherweise auch noch unschuldig ist. Der Stil des FC Bayern ist dahingehend mehr als fragwürdig. Und er wird mindestens kurzfristig dazu führen, dass Klub und Fanszene sich nach den Ereignissen im Februar weiter voneinander distanzieren, statt sich endlich wieder anzunähern.
Auch wenn die Ereignisse in Sinsheim nicht in direkter Verbindung zum Urteil stehen, so liegen zwischen der Datierung des Schreibens und dem Spiel gegen Hoffenheim nur anderthalb Wochen. Dass "Munich's Red Pride" damals aber faktisch nicht mal an den "Hurensohn"-Bannern gegen Dietmar Hopp beteiligt war, ist ein weiteres Indiz dafür, dass es den Bayern an der notwendigen Sensibilität im Umgang fehlt. Nachdem der Einspruch eingelegt wurde, wird sich der Klub jedenfalls äußern müssen. Mit der Begründung aus dem Schreiben, so sieht es Rechtsanwalt Hüttl, wird das Hausverbot nicht durchgedrückt werden können. Im größeren Kontext der Beziehung beider Parteien ist das Urteil aber fast schon nebensächlich.
Quelle: ntv.de
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