Spahn will Gesundheitsämter mit Gesetzespaket weiter stärken

  08 Mai 2020    Gelesen: 873
Spahn will Gesundheitsämter mit Gesetzespaket weiter stärken

Die Große Koalition hat weitere Anti-Corona-Gesetze ins Parlament eingebracht. Damit sollen Gesundheitsämter besser unterstützt und die Meldepflichten für Testergebnisse ausgeweitet werden.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat Unterstützung für die deutschen Gesundheitsämter im Kampf gegen die Corona-Pandemie zugesichert. Der öffentliche Gesundheitsdienst sei ein wichtiger Pfeiler in dieser Krise, sagte der CDU-Politiker.

Er verwies auf die jüngsten Beschlüsse vor Bund und Ländern. Demnach sei es entscheidend, Kontaktpersonen von Infizierten auszumachen und Infektionsketten vor Ort in den Kommunen zu brechen.

Weitere Unterstützung für die Gesundheitsämter ist Teil eines Gesetzentwurfs, den die Große Koalition nun ins Parlament eingebracht hat. Vor allem um die Digitalisierung voranzubringen, will der Bund für die bundesweit 375 Gesundheitsämter insgesamt rund 50 Millionen Euro bereitstellen. Beim Robert Koch-Institut soll dauerhaft eine Kontaktstelle für den öffentlichen Gesundheitsdienst mit zusätzlichen 40 Stellen eingerichtet werden.

Die in den Bundestag eingebrachten Gesetzespläne sehen außerdem umfassendere Meldepflichten für Ärzte und Labors vor, die künftig auch negative Testergebnisse und genesene Fälle angeben sollen. Geregelt werden soll auch die Finanzierung eines angestrebten Corona-Bonus für Pflegekräfte.

Die Kassen zahlen den Beschäftigten in der Pflege demnach eine Prämie von bis zu 1000 Euro. Die volle Prämie erhalten Beschäftigte, die hauptsächlich in der direkten Pflege und Betreuung arbeiten. Wer dafür mindestens ein Viertel seiner Arbeitszeit aufwendet, bekommt 676 Euro. Die Kassen bekommen dafür einen Zuschuss vom Bund. Die Gesamtkosten für die Prämie von bis zu 1000 Euro beziffert Spahn auf eine Milliarde Euro.

Die Länder und die Arbeitgeber in der Pflege können die steuerfreie Prämie um bis zu 500 Euro aufstocken. Spahn verwies darauf, dass einige Bundesländer bereits eine Beteiligung angekündigt hätten. Auch die Arbeitgeber sollten ihren Beitrag leisten. Dagegen wehren sich die gemeinnützigen Träger allerdings.

Krankenversicherung muss Corona-Tests bezahlen
Das Bundesgesundheitsministerium kann dem Gesetzentwurf zufolge die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) per Verordnung verpflichten, Tests auf das Coronavirus grundsätzlich zu bezahlen - zum Beispiel auch dann, wenn jemand keine Symptome zeigt. Im Umfeld besonders gefährdeter Menschen - etwa in Pflegeheimen - soll verstärkt auf das Coronavirus getestet werden.

Pläne für einen Immunitätsnachweis für das Coronavirus hatte Spahn angesichts von Kritik auch vonseiten der SPD vorerst zurückgezogen.

spiegel


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