USA bezichtigen fünf Länder, bei Terrorbekämpfung „nicht vollständig“ zu kooperieren

  14 Mai 2020    Gelesen: 708
USA bezichtigen fünf Länder, bei Terrorbekämpfung „nicht vollständig“ zu kooperieren

Die USA haben den Iran, Kuba, Nordkorea, Syrien und Venezuela auf die Liste der Länder gesetzt, die „nicht vollständig die Anstrengungen der Vereinigten Staaten im Kampf gegen die Terroristen unterstützen“. Das folgt aus einer Mitteilung des US-Außenministeriums auf seiner Webseite.

„Gestern benachrichtigte das Außenministerium den Kongress, dass der Iran, Nordkorea, Syrien, Venezuela und Kuba gemäß dem Waffenexportkontrollgesetz als jene Länder eingestuft wurden, die ‚nicht vollständig‘ mit den USA bei ihren Anstrengungen zur Terrorismusbekämpfung im Jahr 2019 kooperiert haben“, heißt es.

Kuba sei damit erstmals seit 2015 von den USA nicht als in der Terrorbekämpfung kooperierender Staat zertifiziert worden.

Unter anderem werfen die USA Kuba vor, Mitglieder der Nationalen Befreiungsarmee Kolumbiens (ELN) nicht ausliefern zu wollen. Diese seien 2017 zu Friedensgesprächen mit der kolumbianischen Regierung nach Havanna gereist, aber nicht nach Kolumbien zurückgekehrt.

Die ELN habe sich zu dem Bombenanschlag auf eine Polizeiakademie in der kolumbianischen Hauptstadt Bogotá im Jahr 2019 mit 22 Toten bekannt, so das Weiße Haus. 

Vorwürfe gegen Iran und Syrien

Die USA stufen den Iran weiterhin als größten Sponsor des Terrorismus in der Welt ein und werfen ihm vor, die Hisbollah-Bewegung, die palästinensischen Terrorgruppen und andere im Nahen Osten operierende Terrorformationen unterstützt zu haben.     

Syrien werde ebenfalls bezichtigt, Terroristen, darunter auch der Hisbollah-Bewegung, Unterstützung zu erweisen.  

Nordkorea und Venezuela
Nordkorea wurde auf die Liste gesetzt, da es vier japanischen Bürgern, die im Jahr 1970 ein japanisches Passagierflugzeug entführt hatten, Unterkunft gewährte.         

Gegen Venezuela hatten die US-Behörden  Vorwürfe erhoben, eine „drogen-terroristische Partnerschaft“ mit den Revolutionären Streitkräften Kolumbiens (FARC) betrieben zu haben.

Waffenexportkontrollgesetz
Das Waffenexportkontrollgesetz verbietet den Verkauf oder die Erteilung von Ausführgenehmigungen für Rüstungsartikel und -dienstleistungen in die betroffenen Länder. 

sputniknews


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