US-Organisationen werfen TikTok Verstoß gegen Vorgaben zum Kinderschutz vor

  15 Mai 2020    Gelesen: 822
US-Organisationen werfen TikTok Verstoß gegen Vorgaben zum Kinderschutz vor

In den USA haben Verbraucherschützer am Donnerstag bei den US-Regulierungsbehörden eine Beschwerde gegen die chinesische Videoplattform TikTok wegen der Verletzung des Kinderschutzes eingereicht.

Ein Zusammenschluss von 20 Verbraucherorganisationen wirft dem Onlinedienst vor, ungeachtet eines Gerichtsvergleichs im vergangenen Jahr weiterhin Daten von Kindern unter 13 Jahren ohne elterliche Zustimmung zu sammeln. Die Gruppen fordern die Behörden auf, ihre Untersuchung gegen das Onlinenetzwerk wieder aufzunehmen.

TikTok setze sich weiterhin über das Gesetz hinweg, sagte Josh Golin, einer der Beschwerdeführer. "Wir fordern die Kommission dringend auf, rasch zu handeln und TikTok erneut zu sanktionieren - diesmal mit einer Geldbuße und einer einstweiligen Verfügung, die der Schwere der Verstöße von TikTok angemessen ist."
TikTok zahlte im vergangenen Jahr im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs eine Strafe in Höhe von 5,7 Millionen Dollar und erklärte sich bereit, Änderungen an den Richtlinien vorzunehmen, einschließlich der Löschung aller Informationen, die über Kinder unter 13 Jahren gesammelt wurden. In der Beschwerde heißt es allerdings, TikTok habe nicht alle diese Daten gelöscht.

Der Beschwerde zufolge macht es TikTok, das sich im Besitz des chinesischen Technologieunternehmens ByteDance befindet, den Nutzern unter 13 Jahren leicht, die elterliche Zustimmung zu vermeiden, und unternimmt auch keinen Versuch, die Eltern zu informieren. TikTok sei daher in der Lage, detaillierte Informationen darüber zu sammeln, wie Kinder der betroffenen Altersgruppe die App nutzen.

Die Angelegenheit sei jetzt dringlicher denn je, da während der Coronavirus-Pandemie immer mehr Kinder auf Social-Media-Kanäle zurückgreifen würden. Allein in den USA verzeichnete TikTok nach Angaben des Unternehmens eMarketer im März mehr als 52 Millionen Nutzer.

AFP.com


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