Das vom Bundestag beschlossene Gesetz sieht einen Ausgleich für Verdienstausfälle vor, die entstehen, wenn Mütter und Väter wegen der Betreuung ihrer Kinder zu Hause bleiben müssen. Anstelle von sechs Wochen gilt der Anspruch künftig für zehn Wochen pro Elternteil, bei Alleinerziehenden sind es 20 Wochen.
Die Länderkammer berät zudem abschließend über die Mehrwertsteuersenkung für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, die von Juli 2020 bis Juni 2021 gelten soll. Der Satz wird für diesen Zeitraum von 19 auf sieben Prozent abgesenkt. Mit dem Gesetz werden zudem Zuschüsse der Arbeitgeber zum Kurzarbeitergeld bis 80 Prozent des Unterschiedsbetrages zwischen dem Soll-Entgelt und dem Ist-Entgelt steuerfrei gestellt.
AFP.com
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