Biologisch gilt die Unterscheidung von Menschen nach Rassen schon lange als obsolet. Im Grundgesetz ist der Begriff allerdings noch zu finden. Unter dem Eindruck der weltweiten Anti-Rassismus-Debatte mehren sich die Stimmen, die eine Überarbeitung der entsprechenden Passage fordern. Nachdem die Grünen-Vorsitzenden Annalena Baerbock und Robert Habeck eine ersatzlose Streichung verlangt hatten, schließt sich nun die stellvertretende SPD-Vorsitzende Serpil Midyatli dieser Forderung an.
"Der veraltete Begriff ,Rasse‘ hat im Grundgesetz nichts zu suchen, er muss aus Artikel 3 gestrichen werden. Es gibt keine Rassen, diese Klarheit wünsche ich mir auch in unserer deutschen Verfassung", sagte Midyatli den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Außerdem sei sie dafür, den Kampf gegen Rassismus im Grundgesetz als Staatsziel verankern.
Die FDP im Bundestag betont, das Grundgesetz wende sich entschieden gegen Rassismus. Dies müsse aber auch sprachlich zum Ausdruck gebracht werden. Deshalb sei eine Präzisierung richtig. Eine ersatzlose Streichung des Verbots rassistischer Diskriminierung sei aber kein Fortschritt im Kampf gegen Rassismus, meint der FDP-Fraktionsmanager Marco Buschmann. "Denn die Erwähnung des Wortes Rasse in Artikel 3 des Grundgesetzes dient ja nur der Absage an Rassismus. Besser als eine ersatzlose Streichung wäre es daher, von ,ethnischer Herkunft‘ zu reden, wegen der niemand diskriminiert werden darf", so Buschmann gegenüber den Funke-Zeitungen.
In Artikel 3 des Grundgesetzes heißt es: "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden." Heute wird der Begriff "Rasse" vor allem in der Tierzucht verwendet. Für die Einteilung von Menschen ist er schon deshalb ungeeignet, weil sich die geografische Herkunft nicht aus der DANN herleiten lässt.
Quelle: ntv.de, ino
Tags: