Prozess um Mord an Kasseler Regierungspräsident Lübcke in Frankfurt begonnen

  16 Juni 2020    Gelesen: 902
Prozess um Mord an Kasseler Regierungspräsident Lübcke in Frankfurt begonnen

Unter strengen Sicherheitsvorkehrungen hat gut ein Jahr nach dem gewaltsamen Tod des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke am Dienstag der Prozess gegen seinen mutmaßlichen Mörder und einen Komplizen begonnen. 

Der Anwalt der Familie des Getöteten, Holger Matt, bezeichnete die Tat unmittelbar vor dem Auftakt des Verfahrens am hessischen Oberlandesgericht (OLG) in Frankfurt am Main als ein "feiges Mordverbrechen aus übelsten Beweggründen".

Die Familie Lübckes wolle als Nebenkläger mit allen ihr rechtlich zur Verfügung stehenden Möglichkeiten einen "Beitrag leisten an der Aufklärung des Verbrechens", ergänzte der Anwalt. Die nach Eröffnung des Prozesses geplante Verlesung der Anklageschrift durch die Bundesanwaltschaft verzögerte sich derweil zunächst durch mehrere Anträge der Verteidigung der beiden Angeklagten.
Diese forderte unter anderem, die Verhandlung wegen der Gefahr von Corona-Infektionen im Saal auszusetzen. Außerdem lehnten die Verteidiger einen Richter wegen der Besorgnis der Befangenheit ab und kritisierten, ihnen sei eine angemessen Vorbereitung aufgrund immer neuer Erkenntnisse und Medienberichte nicht möglich gewesen.

Der mutmaßlich rechtsextremistisch motivierte Mord an Lübcke in der Nacht auf den 2. Juni 2019 hatte in Deutschland zu einem Aufschrei geführt und Debatten über die Gefahren rechter Täter ausgelöst. Der Hauptangeklagte Stephan E. und sein mutmaßlicher Komplize Markus H. gelten als Rechtsextremisten und sollen Lübcke wegen seiner flüchtlingsfreundlichen Haltung als Opfer ausgewählt haben.

E. muss sich zusätzlich auch wegen eines versuchten Mordes an einem Asylbewerber aus dem Irak 2016 verantworten. Zu Beginn des Verfahrens weigerte sich H. demonstrativ, sich beim Erscheinen des Gerichts zu erheben. In deutschen Gerichtssälen müssen sich alle Anwesenden beim Einzug der Richter sowie bei Vereidigungen und zu Beginn der Urteilsverkündung aus Respektsgründen erheben.

Lübcke war auf der Terrasse seines Wohnhauses im nordhessischen Wolfhagen-Istha erschossen worden, laut Obduktionsbericht mit einer Pistole aus nächster Nähe. Die Ermittler gingen bald von einem rechtsextremistischen Hintergrund der Tat aus. Zwei Wochen nach der Tat wurde E. gefasst.

Der Verdächtige gestand zunächst, widerrief sein erstes Geständnis aber nach wenigen Tagen wieder. Im Januar bezichtigte er dann H., Lübcke versehentlich erschossen zu haben. Beide seien zu Lübcke gefahren, um ihm eine "Abreibung" zu verpassen. Lübckes Tod sei nicht geplant gewesen, sagte er.

Die Bundesanwaltschaft zog den Fall an sich und klagte E. wegen Mordes sowie seinen mutmaßlichen Komplizen H. wegen Beihilfe an. Bis Ende Oktober sind in dem Prozess zunächst 30 Verhandlungstage angesetzt.

Zum Auftakt des Prozesses herrschte am Gericht großer Andrang. Neben den hohen Sicherheitsvorkehrungen sorgten auch die Vorgaben zur Eindämmung der Corona-Pandemie dafür, dass im Saal nur wenige Plätze für Zuschauer und Journalisten zur Verfügung standen. Die ersten Menschen waren nach eigenen Angaben schon seit der Nacht vor Ort.

AFP.com


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