Niedersachsen will das Töten männlicher Küken verbieten
Mit dem Verbot geht Niedersachsen dem Bericht zufolge einen Schritt weiter als die Bundesregierung. Die visiert für 2017 ebenfalls einen Ausstieg aus der Praxis an, will das Töten aber nicht direkt verbieten. Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) gab im vergangenen Jahr bekannt, die Vernichtung männlicher Küken einzudämmen. Hierfür will das Ministerium Forschung fördern, die noch im Ei das Geschlecht des Kükens bestimmen kann. Meyer forderte die Bundesregierung dazu auf, die Betriebe bei der Einführung von Geräten zur Geschlechtsbestimmung zu unterstützen.
Trotz Tierschutzgesetz konnten die Betriebe bisher straffrei töten
Seit 2002 steht der Tierschutz als Staatsziel im Grundgesetz. Dort heißt es, der Staat schütze "in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere". Außerdem bestimmt das Tierschutzgesetz, dass Wirbeltiere nur getötet werden dürfen, wenn es dafür einen vernünftigen Grund gibt. Bei der Vernichtung der Männchen wurde den Brütereien meist ein sogenannter Verbotsirrtum zugebilligt: Wegen vermeintlicher Unwissenheit kamen sie ohne Strafe davon. Deutschlandweit werden so jedes Jahr geschätzt 50 Millionen männliche Küken geschreddert oder vergast - auch in Biobetrieben. Die meisten Experten sehen darin einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.
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Niedersachsen ist nicht das erste Bundesland, das anstrebt, das Töten männlicher Küken zu verbieten. 2013 hatte Nordrhein-Westfalen ein Verbot erreichen wollen - doch ein Verwaltungsgericht erklärte den Erlass der Regierung für ungültig. Vor Kurzem wurde die Debatte erneut befeuert, als die Staatsanwaltschaft Münster zum ersten Mal Anklage gegen eine Brüterei erhob. Die Tierschutzorganisation Peta hatte einen Betrieb 2013 angezeigt. Durch diese Straftanzeige könne sich das Unternehmen nicht mehr auf den Verbotsirrtum berufen, argumentierte die Staatsanwaltschaft und kündigte an, das Verfahren im Zweifel bis vor den Bundesgerichtshof zu tragen.