Das Bundeskabinett genehmigte am Mittwoch die öffentlich-rechtlichen Verträge und gab in Abstimmung mit SPD und Union für den Bundestag eine entsprechende Formulierungshilfe. Die Braunkohle-Konzerne sollen wie bereits ausgehandelt insgesamt gut 4,3 Milliarden Euro an Entschädigungen erhalten, da das letzte Kohlekraftwerk spätestens 2038 vom Netz muss. Dazu wurden zwischen Regierung und Betreibern detaillierte Verträge ausgehandelt, die mit dem Kohleausstiegsgesetz verbunden werden. Während auch die Hilfen von bis zu 40 Milliarden Euro für den Neuaufbau in den Kohleregionen gebilligt und präzisiert wurden, gab es noch keine Einigung zu den Entschädigungen für Steinkohle-Betreiber.
Das gesamte Kohleausstiegsgesetz soll der Bundestag dann Anfang Juli beschließen. Wegen der Bedeutung des Vorhabens und Präzisierungen sowohl in den Verträgen mit den Konzernen als auch bei den Strukturhilfen beschäftigte sich das Kabinett nochmals vor der Bundestagsabstimmung damit. “Der heutige Beschluss ist ein weiterer Meilenstein für eine aktive Gestaltung des Strukturwandels in den betroffenen Kohleregionen”, erklärte Wirtschaftsminister Peter Altmaier.
EINIGUNG ZU STEINKOHLE-HILFEN WEITER STRITTIG
Union und SPD wollen im Kohleausstiegsgesetz die Hilfen für Steinkohle-Betreiber allerdings noch einmal verbessern. Über die Details konnte man sich noch nicht verständigen. Aus einem Entwurf der Formulierungshilfen geht hervor, dass sowohl Entschädigungen wie auch Umrüstungshilfen für die Meiler auf Gas stärker als bisher geplant ausfallen sollen. Dieser Bonus soll von 180 Euro pro Kilowatt auf 390 Euro mehr als verdoppelt werden, heißt es in dem Reuters vorliegenden Papier. Dies gilt aber nur für Kraftwerke mit einem Alter von maximal 25 Jahren und bei einer Umrüstung bis Ende 2022. Bei späterer Umrüstung auf Gas sinkt der Bonus demnach jedes Jahr um 25 Euro. Anlagen, die zwischen 25 und 35 Jahre sind, können anfangs mit 225 Euro pro Kilowatt rechnen. Auch hier sinkt aber die Summe bei späterer Umrüstung.
Um nicht umgerüstete Steinkohle-Meiler komplett vom Netz zu nehmen, hatte die Regierung ein Verfahren mit Ausschreibungen gewählt: Die Betreiber können sich jährlich um einen Abschaltbonus bewerben. Wer am wenigsten fordert, bekommt den Zuschlag. Eigentlich sollten diese Ausschreibungen nur bis 2026 laufen. Danach sollten entschädigungslos bis 2033 alle übrigen Steinkohlekraftwerke nach Alter abgeschaltet werden. Diese Ausschreibungsrunden sollen dem Papier zufolge nun aber bis 2027 verlängert werden. Eine Verbesserung ist auch bei den maximalen Entschädigungssummen geplant, die in den Runden verlangt werden können: Bis 2023 bleiben diese Summen gegenüber den bisherigen Plänen zwar unverändert, in den Folgejahren bis 2027 sollen sie aber höher ausfallen. Im Jahr 2026 beispielsweise mit 89.000 Euro pro Megawatt Leistung gut doppelt so hoch wie ursprünglich geplant. Nach Informationen aus Koalitionskreisen können sich hier aber noch Details bis zum Bundestagsbeschluss ändern.
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