Der Bund könne derzeit an den Finanzmärkten Kredite aufnehmen "entweder zum Zins null oder zu einem negativen Zinssatz", sagte der finanzpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Lothar Binding, am Montag im Bundestagsplenum. "Wann sollten wir Schulden aufnehmen wenn nicht jetzt?", fragte er.
Es sei ein "kluges Rücklagenmanagement", die Kosten für die Konjunkturmaßnahmen mit günstigen Krediten zu finanzieren, anstatt die Rücklagen des Bundes anzutasten, sagte Binding. Dies geschehe nicht auf Kosten künftiger Generationen. "Die nächste Generation hätte ein richtig dickes Problem, wenn wir jetzt nichts machen", sagte Binding. "Wir wollen ein gutes Land hinterlassen."
Der Bundestag war am Vormittag in Berlin zusammengekommen, um wichtige Teile des Konjunkturpakets zu verabschieden. Am Nachmittag will der Bundesrat in einer Sondersitzung seine Zustimmung erteilen.
Einer der Kernpunkte ist die befristete Senkung der Mehrwertsteuer, die am Mittwoch in Kraft treten und bis Jahresende gelten soll. Weitere Elemente sind der Kinderbonus von 300 Euro und Unterstützung für Unternehmen.
Der Mehrwertsteuersteuersatz soll in der zweiten Jahreshälfte befristet von 19 auf 16 Prozent abgesenkt werden, der ermäßigte Steuersatz von sieben auf fünf Prozent. Der Bund übernimmt weitgehend die Steuerausfälle für Bund und Länder um Umfang von rund 20 Milliarden Euro in diesem Jahr.
Besondere Hilfen sieht der Gesetzentwurf für Familien und für Alleinerziehende vor. Familien erhalten einen einmaligen Kinderbonus von 300 Euro pro Kind. Er wird in zwei gleichen Raten im September und Oktober ausbezahlt. Der Anspruch besteht für jedes Kind, für das in mindestens einem Monat des laufenden Jahres Anspruch auf Kindergeld besteht - also beispielsweise auch Neugeborene im Dezember.
Für die Alleinerziehenden, die während der Krise besonders stark belastet waren, wird der sogenannte Entlastungsbeitrag 2020 und 2021 von 1908 Euro auf 4000 Euro angehoben. Dieser wirkt wie ein Freibetrag. Im Bundeshaushalt schlägt der Kinderbonus mit 5,4 Milliarden Euro zu Buche und der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende mit 415 Millionen Euro.
Mit dem Gesetz verfolgen die Koalitionsparteien Union und SPD das Ziel, die wegen der Corona-Pandemie geschwächte Kaufkraft zu stärken und Unternehmen mit gezielten Maßnahmen zu unterstützen. Unternehmen sollen steuerlich entlastet werden, damit sie ihre Liquidität verbessern können. Hier geht es unter anderem um erleichterte Verlustrückträge, Erleichterungen bei der Gewerbesteuer und eine Erhöhung der steuerlichen Forschungszulage.
Die Vorlage für Bundestag und Bundesrat vom Montag bezieht sich vor allem auf die steuerlichen Aspekte des Konjunkturpakets, die rasch in Kraft treten sollen. Weitere Teile des umfassenden Maßnahmenbündels sollen nach der Sommerpause umgesetzt werden.
AFP.com
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