Dadurch läge die Mindeststrafe bei mindestens einem Jahr, die Höchststrafe bei 15 Jahren. Bisher waren auch kürzere Haftstrafen oder sogar nur Geldstrafen möglich, wenn die Tat nur als Vergehen eingestuft wurde.
Lambrecht: „klares Signal aussenden“
Die gewerbs- oder bandenmäßige Verbreitung von Kinderpornographie wird nach dem Willen der Ministerin künftig mit mindestens zwei Jahren Gefängis bestraft. Sie sagte, angesichts der aktuellen Dimension systematisch organisierter Gräueltaten müsse die Regierung ein klares Signal aussenden.
Lambrecht reagiert mit den Gesetzesvorhaben auf die massenhaften Missbrauchsfälle unter anderem im Komplex Bergisch Gladbach. Dort verfolgen die Ermittler inzwischen die Spuren von rund 30.000 Konsumenten und Tätern.
deutschlandfunk
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