EuGH entscheidet über deutsche Praxis von Unterbringung von Gefährdern

  02 Juli 2020    Gelesen: 559
EuGH entscheidet über deutsche Praxis von Unterbringung von Gefährdern

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg gibt heute sein Urteil bekannt, ob Deutschland Gefährder auch in normalen Gefängnissen in Abschiebehaft nehmen darf.

Üblicherweise gibt es hierfür gesonderte Einrichtungen. Als besonders gefährlich geltende Menschen kommen in Deutschland aber in Standard- Gefängnisse, weil diese als sicherer gelten. Konkret geht es um einen tunesischen Staatsbürger, der nach Ermittlungen der Behörden für die Terrormiliz IS tätig gewesen sein soll. Der Bundesgerichtshof hatte den Fall dem EuGH vorgelegt.


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