Üblicherweise gibt es hierfür gesonderte Einrichtungen. Als besonders gefährlich geltende Menschen kommen in Deutschland aber in Standard- Gefängnisse, weil diese als sicherer gelten. Konkret geht es um einen tunesischen Staatsbürger, der nach Ermittlungen der Behörden für die Terrormiliz IS tätig gewesen sein soll. Der Bundesgerichtshof hatte den Fall dem EuGH vorgelegt.
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