Damit kann das Gesetz Anfang 2021 in Kraft treten. Der Zuschlag soll rund 1,3 Millionen Rentnerinnen und Rentnern mit geringen Bezügen zugutekommen, 70 Prozent von ihnen sind Frauen. Eine alleinstehende Person bekommt den Zuschlag, wenn die eigenen Einkünfte 1.250 Euro nicht übersteigen; bei Paaren liegt die Grenze bei 1.950 Euro. Die Ausgaben belaufen sich auf bis zu 1,6 Milliarden Euro pro Jahr.
deutschlandfunk
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