„Ein ziviler Hubschrauber (Bo.105) mit einem 55-fachen Überschuss der zulässigen Bestrahlung wurde von den Zollbeamten in Wladiwostok am Seekontrollpunkt Wladiwostok gefunden. Der strahlungsgefährdende Gegenstand kam aus Deutschland in einem Container und war an eine russische Firma adressiert“, hieß es in der Mitteilung.
Der Chef der zuständigen Zollabteilung, Maxim Schesternin, gab an, dass die maximale Gammastrahlung auf der Oberfläche des Hubschraubers über fünf Mikrosievert pro Stunde betrugen habe. Auch sei eine signifikante Betastrahlung nachgewiesen worden.
„Die Strahlungsquelle war das Getriebe und die Getriebeabdeckung des Heckrotors des Hubschraubers. Die Information wurde an das Kontrollzentrum für Quarantäne von Rospotrebnadsor (Russlands Verbraucherschutzbehörde – Anm. d. Red.) in der Region Primorje weitergeleitet“, so die Behörde weiter.
Es sei festgestellt worden, dass die Teile des Hubschraubers, die Strahlung abgeben, nicht den grundlegenden Hygienevorschriften zur Gewährleistung der Strahlungssicherheit entsprechen würden und daher nicht in das Gebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion eingeführt werden dürfen und wieder ausgeführt werden müssen.
Wie die Zollverwaltung in Wladiwostok mitteilt, seien seit Anfang 2020 bisher 14 radioaktive Objekte, darunter fünf radioaktive Güter aus Japan, entdeckt worden: Autos und deren Teile, die nicht nach Russland importiert werden dürfen. Es habe Versuche gegeben, diese erneut einzuführen, die allerdings erfolglos geblieben seien.
sputniknews
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