Nun dürften die Gegner sich bestätigt sehen. Denn der Sachverständigenrat für Umweltfragen, ein Beratungsgremium der Bundesregierung, äußert schwere Bedenken. In einer aktuellen Stellungnahme warnt das Professorengremium vor Demokratieverlusten, fordert die "Wahrung von Gemeinwohlinteressen" und mahnt die Verhandlungspartner zu weniger Selbstherrlichkeit. Öffentlich geäußerte Bedenken sollten sie "nicht leichtfertig übergehen, sondern aufgreifen", heißt es in der 60-seitigen Expertise.
Bei TTIP geht es um weit mehr als nur um die Abschaffung der noch verbliebenen Zollschranken. Durch das Abkommen sollen weitere Handelshemmnisse abgebaut werden. Es sind unterschiedliche Anforderungen an Waren und Dienstleistungen, die etwa den Produktionsprozess betreffen, die Zusammensetzung eines Produkts, seine Eigenschaften oder auch die Handhabung. Geregelt sind sie in Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien und in technischen Regelwerken, die oft dem Schutz von Gesundheit, Umwelt und Verbrauchern dienen.
Die gegenseitige Anerkennung oder Angleichung dieser Regeln zwecks Handelserleichterung hat es in sich: Es kann nämlich sein, dass das Schutzniveau sinkt. Die Gefahr sieht offenbar auch der Umweltrat. "Negative Umweltauswirkungen können nur vermieden werden, wenn eine Angleichung auf hohem Niveau gelingt", schreibt er in seiner Stellungnahme.
Kein Klon- und Gentech-Verbot
Sollte das nicht gelingen, wäre so gut wie jeder betroffen:
Kosmetika, so die Expertise, unterliegen in der EU einer Anzeige- und Zulassungspflicht, während in den USA "teilweise keine Registrierungspflichten bestehen und Sicherheitstests freiwillig erfolgen".
Bei Lebensmitteln will die EU den Einsatz der Klontechnik bei landwirtschaftlichen Nutztieren verbieten, während es in den USA kein Klonverbot auf Bundesebene gibt.
Lebens- und Futtermittel müssen in der EU gekennzeichnet werden, wenn sie mehr als 0,9 Prozent gentechnisch veränderte Organismen enthalten, während in den USA solche Lebensmittel "regelmäßig nicht gekennzeichnet werden".
Pflanzenschutzmittel und Biozide, die beispielsweise krebserregende, erbgutverändernde und fortpflanzungsschädigende Stoffe enthalten, sind in der EU nicht zulassungsfähig, anders als in den USA.
Mit ihrer REACH-Verordnung verfügt die EU über eines "der strengsten Chemikaliengesetze der Welt", heißt es in der Stellungnahme des Umweltrates; der amerikanische Toxic Substances Control Act sei damit nicht vergleichbar.
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