Anerkennung als Berufskrankheit möglich

  10 Juli 2020    Gelesen: 814
Anerkennung als Berufskrankheit möglich

Covid-19 ist in Deutschland schon in mehr als 5.700 Fällen als Berufskrankheit anerkannt worden.

Das bestätigte die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung der "Ärzte Zeitung„. Die betroffenen Menschen übten alle einen Gesundheitsberuf aus.

Auch Ehrenamtliche können sich melden

Schon Anfang Juni hatte die zuständige Berufsgenossenschaft darüber informiert, welche Voraussetzungen für die Anerkennung bestehen und welche Leistungen zu erwarten sind. Damals hieß es, nicht nur angestellte Beschäftigte in stationären oder ambulanten medizinischen Einrichtungen und in Laboratorien könnten die Voraussetzungen einer Berufskrankheit erfüllen, sondern auch ehrenamtliche Helferinnen und Helfer.

Corona prägt auch die Krankschreibungen

Bei den Beschäftigten im Gesundheitswesen hat es auch die meisten Krankschreibungen im Zusammenhang mit Covid-19 gegeben. Das geht aus einer Auswertung des Wissenschaftlichen Instituts der AOK hervor. In der Alten- und in der Krankenpflege sei die Rate zwischen März und Mai mit über 1.200 Arbeitsunfähigkeiten pro 100.000 AOK-versicherten Beschäftigten so hoch gewesen wie in keinem anderen Beruf. Der Durchschnittswert lag bei etwa 470 Krankmeldungen je 100.000 Versicherten. Die wenigsten Fehlzeiten im Zusammenhang mit der Coronapandemie gab es bei Arbeitnehmern, die ihrer Tätigkeit im Home Office oder im Freien nachgehen können.

deutschlandfunk


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