Das EU-Gericht in Luxemburg annullierte die Nachforderung der Kommission aus dem Jahr 2016, wie die Richter mitteilten.
EU-Wettbewerbskommissarin Vestager hatte Apple im Jahr 2016 aufgefordert, die Milliardensumme in Irland nachzuzahlen, weil das Land dem Konzern eine unzulässige Sonderbehandlung bei den Steuerkonditionen gewährt habe. Irland und Apple wehrten sich dagegen. Der Streit um die geforderte Rückzahlung könnte sich noch länger hinziehen, da gegen das Urteil des Gerichts noch Rechtsmittel vor dem Europäischen Gerichtshof eingelegt werden können.
deutschlandfunk
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