Bundesrat beschließt E-Zigaretten-Verbot für Jugendliche

  26 Februar 2016    Gelesen: 739
Bundesrat beschließt E-Zigaretten-Verbot für Jugendliche
E-Zigaretten und E-Shishas dürfen in Deutschland künftig nicht mehr an Kinder und Jugendliche verkauft werden. Der Bundesrat billigte ein vom Bundestag im Januar beschlossenes Gesetz, mit dem das bereits bestehende Abgabe- und Konsumverbot für Tabakwaren auf elektronische Zigaretten und elektronische Shishas ausgedehnt wird. Das Verbot gilt auch für den Versandhandel.
E-Zigaretten und E-Shishas simulieren praktisch das Rauchen, ohne Tabak zu verbrennen. Dabei werden Flüssigkeiten, sogenannte Liquids, verdampft. Der entstehende Nebel wird inhaliert. Dabei gibt es verschiedene Geschmacksrichtungen; die Produkte können nikotinhaltig oder nikotinfrei sein.

Im Jugendschutzgesetz war bislang nur ein Verbot von Tabakwaren geregelt, E-Zigaretten und E-Shishas fielen nicht darunter.

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