Die Bundesregierung plane Eingriffe in das Gesellschaftsrecht der Unternehmen, sagte die Hauptgeschäftsführerin des Verbands der Fleischwirtschaft, Harstick, der Zeitung „Die Welt“. Der Begriff des Inhabers werde neu gefasst und Kooperationen würden untersagt. Der Kern des Gesetzes sei sehr weitreichend und lasse reichlich Platz für Interpretationen. Man wisse nicht, was noch erlaubt sei und was nicht. Arbeitsminister Heil schieße weit übers Ziel hinaus. Viele Unternehmen würden es nicht überstehen, wenn der Gesetzesentwurf von Heil durchgehe, meint Harstick.
Das Arbeitsministerium plant, dass Werkverträge ab Jahresanfang und Leiharbeit ab dem 1. April kommenden Jahres in der fleischverarbeitenden Industrie verboten sein sollen. Ausgenommen sind Fleischerhandwerksbetriebe mit bis zu 49 Mitarbeitern. Eingeführt werden sollen außerdem eine Pflicht zur elektronischen Arbeitszeiterfassung, Mindestanforderungen für Gemeinschaftsunterkünfte und eine Mindestquote für Arbeitsschutzkontrollen.
deutschlandfunk
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