Sparkasse leiht Spahn 1,75 Millionen Euro

  21 Auqust 2020    Gelesen: 1739
Sparkasse leiht Spahn 1,75 Millionen Euro

Dass sich der Gesundheitsminister eine mondäne Villa kauft, hat für Diskussionen gesorgt. Für den Kauf hat Spahn offenbar einen Millionenkredit aufgenommen - bei einer Bank, zu der er eine besondere Beziehung hat.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn finanziert die Villa, die er mit seinem Mann in Berlin kaufen möchte, einem Bericht zufolge zu einem großen Teil über einen Kredit einer Bank, in dessen Verwaltungsrat er selbst jahrelang tätig war. Um seinen Hauskauf in Berlin zu finanzieren, habe sich der Minister von der Sparkasse Westmünsterland 1,75 Millionen Euro geliehen. Dies berichtet der "Business Insider" unter Berufung auf Angaben im Kaufvertrag. Weiter heißt es, Spahn sei zwischen 2009 und 2015 Mitglied des Verwaltungsrats der Bank mit Sitz im westfälischen Ahaus gewesen.

Vergangene Woche war eine Diskussion darüber entbrannt, ob es angemessen ist, dass der CDU-Minister sich eine Luxus-Villa kauft. Danach versuchte Spahns Anwalt, gegen die Berichterstattung vorzugehen und stritt ab, dass es bei dem Kauf um mehr als vier Millionen Euro gehe. Später, so der "Business Insider" räumte die Kanzlei jedoch ein, dass der Kaufpreis von 4,125 Millionen Euro korrekt sei. Der Anwalt betonte gegenüber dem Portal auch, dass die Informationen zum Hauskauf die Öffentlichkeit nichts angingen. Aus diesem Grund beantwortet Spahn offenbar auch keine Fragen zur Finanzierung der Villa.

Der "Business Insider" hat jedoch offenbar detaillierten Einblick in die Kaufunterlagen. Demnach kommt Spahn für rund zwei Drittel der Kaufsumme auf - also 2,75 Millionen Euro. Sein Ehemann übernimmt ein weiteres Drittel. Aus den Grundbuchakten gehe zudem hervor, dass das Paar mindestens zwei Kredite für den Hauskauf aufgenommen habe. Ein Sprecher der Sparkasse Westmünsterland erklärte dem Magazin, dass es für ehemalige Verwaltungsratsmitglieder keine Sonderregelung für Kredite gebe.

Im Bankwesen werden sogenannte Organkredite - also Darlehen an eigene Vorstände oder Aufsichtsräte - aufgrund möglicher Interessenkonflikte besonders geprüft. Für ehemalige Verwaltungsratsmitglieder gibt es eine solche Regelung nicht.

Quelle: ntv.de, bdk


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