Und damit begann sein Kreuzweg: Die Polizei erkannte die Zahlung nicht (!) an, verfügte jetzt sogar 70 € Strafe. Und bekam am Ende vom Verwaltungsgerichtshof sogar noch recht: Man muss laut Gesetz „den Strafbetrag“, also den exakt richtigen, überweisen. Sonst gilt es als nicht bezahlt. Das sei zwecks Verwaltungsökonomie, weil die EDV begreife die Zahlung sonst nicht, selbst wenn die richtige ID-Zahl dabei steht. Und ach ja: Dem Land Wien sind übrigens auch noch Aufwendungen in Höhe von 610,60 Euro zu ersetzen. Binnen zwei Wochen, bei sonstiger Exekution.
Da hat der Staat also ein System, das so dämlich ist, dass es den Fall nicht zuordnen kann oder will, selbst wenn sonst alles korrekt ist, aber am Ende ist natürlich der Bürger der Dillo. Manchmal ist`s echt zum Schämen, wenn man selbst Jus studiert hat! Ich erinnere mich noch gut an den Professor in Innsbruck, der genau solch Tüpferlreiter-Formaljurisprudenz geißelte und riet, nicht so zu werden. Solche Urteile „Erkenntnisse“ zu nennen, ist euphemistisch. Paragrafenreiterblindflug passt besser. Und wie die Verwaltungsökonomie, eine interne Behördenvorgabe, zur Waffe gegen Bürger wird, ist bizarr.
Im angelsächsischen Recht gibt`s den Begriff der equity: der Billigkeit, der auf einem Quantum Hausverstand beruhenden vernünftigen Fairness. Genau die fehlt hier. Und das ist Wasser auf die Mühlen derer, die dem Staat sowieso nimmer recht trauen - gerade in Zeiten, wo Polizisten beiseite geschoben werden und so weiter. Aber wir wissen: Mit österreichischem Pass, ordentlicher Zustelladresse und pfändbarem Einkommen ist man heute rasch der Depp.
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