Die Berliner Friedrichstraße wird für mehrere Monate zur Flaniermeile und für den Verkehr gesperrt. Mit einer kleinen Ausnahme: Radfahrer bekommen eine vier Meter breite Spur zugeteilt - auf der jedoch ab dem 29. August ein Tempolimit von 20 km/h gilt.
Dies sei erforderlich, da aufgrund der guten Lage ein verstärktes Aufkommen an Rad- und Fußverkehr erwartet werde, erklärte ein Sprecher der Berliner Verkehrsbehörde. Deshalb werden beide Verkehrsarten getrennt und das Tempolimit für Radfahrer eingeführt. Wirklich bremsen dürfte das nach Angaben des Sprechers jedoch die wenigsten Fahrer, im Schnitt liege deren Geschwindigkeit zwischen zehn und 20 km/h.
Geschwindigkeitslimits gelten auch für Radfahrer - mit einer Ausnahme
Grundlage der Beschränkung ist Paragraph 45 der Straßenverkehrsordnung, erklärt der Sprecher, der die Beschränkung der Benutzung bestimmter Straßen erlaube. "Dies dürfte als exklusiv für Radfahrende geltende Geschwindigkeitsbegrenzung eine Premiere sein", so der Sprecher. In anderen Ländern, beispielsweise in den Niederlanden, existierten solche Begrenzungen aber bereits.
Doch auch in Deutschland gibt es bereits Tempolimits für Radfahrer, erklärt Christian Janeczek, Mitglied des Ausschusses Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins: "Geschwindigkeitsbeschränkungen gelten grundsätzlich auch für Radfahrer, Tempo 30 heißt auch auf dem Rad maximal 30 km/h." Es gebe hier jedoch eine Ausnahme, so Janeczek: "Das Ortseingangsschild beschränkt das Tempo nur für Kraftfahrzeuge auf 50 km/h, Radfahrer dürften innerorts also schneller fahren." Allerdings nur, solange nicht wie auf dem Radweg in der Friedrichstraße eine andere Beschränkung ausgewiesen ist.
Berliner Polizei will nötigenfalls per Lasermessgerät kontrollieren
Mit einer Flut von Knöllchen ist dort allerdings nicht zu rechnen. "Damit man bei erlaubten 20 km/h überhaupt ein Bußgeld auferlegt bekommt, muss man aber ziemlich in die Pedale treten", schränkt Anwalt Janeczek ein. Durch die Messtoleranz und die Einstellung der Geräte müsse man hierfür über 30 km/h schnell fahren. Bußgelder wegen zu schnellen Fahrens seien hier also unwahrscheinlich.
Trotzdem könnte es zu den Geschwindigkeitskontrollen kommen. So erklärte die Berliner Polizei auf Anfrage, man werde das Verhalten der Radfahrer auf dem Abschnitt beobachten und gegebenenfalls nötige Maßnahmen ergreifen. "Dazu gehört beispielsweise auch die Geschwindigkeitsüberwachung mit Handlasermessgerät", erklärte eine Sprecherin.
Bußgelder drohen vor allem nach Einbruch der Dunkelheit
Bei Überschreitungen bis 21 km/h droht Radfahrern nach Ansicht der Polizei ein Bußgeld von bis zu 35 Euro, bei höheren Überschreitungen Punkte, ab 31 km/h zu viel sogar ein Fahrverbot. Verkehrsrechtler Janeczek sieht das anders, nach Ansicht des Juristen drohen Radfahrern auch bei deutlichen Überschreitungen keine Fahrverbote - auch nicht nach den neuen, derzeit auf Eis gelegten strengeren Regeln. "Denn die entsprechende Anlage zum Bußgeldkatalog gilt nur für Kraftfahrzeuge", argumentiert Janeczek.
Trotzdem könnte das Tempolimit auf dem Radweg für zahlreiche Strafzettel sorgen - allerdings nach Einbruch der Dämmerung. Denn die Polizei könne Knöllchen wegen unangepasster Geschwindigkeit verteilen, warnt Anwalt Janeczek, zum Beispiel bei einem Verstoß gegen das Sichtfahrgebot. Vor allem letzteres kann Radfahrern zum Verhängnis werden. "Radfahrer", erklärt der Anwalt, "müssen nachts innerhalb des Lichtkegels ihrer Beleuchtung anhalten können, ansonsten droht ein Bußgeld" - und diese Strecke kann je nach Tempo und je nach Scheinwerfer schnell erreicht sein.
spiegel
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