Das teilte das Gericht gestern Abend in Karlsruhe mit. Die Dauermahnwache in Berlin war vom 30. August bis zum 14. September geplant. Die Karlsruher Richter folgten damit einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg. Zur Begründung hieß es unter anderem, es sei eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit zu befürchten, weil die Teilnehmer voraussichtlich die aus Gründen des Infektionsschutzes gebotenen Mindestabstände nicht einhalten würden.
deutschlandfunk
Tags: