Das Bundesverfassungsgericht hat das Verbot eines Protestcamps von Gegnern der Corona-Politik der Bundesregierung bestätigt. Es lehnte einen Eilantrag gegen das Verbot ab. Das teilte das Gericht am Sonntagabend mit.
Die Dauermahnwache in Berlin war vom 30. August bis zum 14. September geplant und sollte auf der Straße des 17. Juni stattfinden. Das Verwaltungsgericht Berlin hatte die geplante Dauermahnwache zunächst erlaubt. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg kassierte dies jedoch wieder. Dagegen hatten die Anmelder einen Eilantrag gestellt.
Das Verfassungsgericht begründete die Ablehnung des Eilantrags zum einen damit, dass es nicht zuständig sei. Denn nachdem zuvor das OVG das Verbot bestätigt hatte, habe der Antragsteller den Antrag für das Protestcamp konkretisiert. Er hätte demnach zunächst erneut "fachgerichtlichen Eilrechtsschutz" suchen müssen.
Veranstalter hat Hygienekonzept nach Demo nicht angepasst
Zum anderen sei der Antrag "überdies auch unbegründet", teilte das Gericht mit. Das OVG hatte demnach die Einschätzung der Versammlungsbehörde geteilt, dass durch ein solches Camp eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit zu befürchten sei. Der Grund: Die Veranstaltungsteilnehmer würden die Mindestabstände zum Eindämmen der Corona-Epidemie nicht einhalten.
Dieser Argumentation schlossen sich die Richter in Karlsruhe an. Mit Blick auf das Grundrecht der Versammlungsfreiheit argumentierten sie: Es könne zum Schutz vor Infektionsgefahren auch ein Versammlungsverbot ausgesprochen werden, wenn mildere Mittel nicht zur Verfügung stünden.
Im Fall des geplanten Camps gebe es keine anderen Mittel zur Gefahrenabwehr. Der Antragsteller, der am Samstag auch eine der Anti-Corona-Demonstrationen veranstaltet habe, habe nicht dargelegt, dass er sein Hygienekonzept mit Blick auf "nunmehr vorliegende Erfahrungen" angepasst habe. Er habe auch nicht dargelegt, wie das Konzept über 14 Tage realisierbar sei.
spiegel
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