Ausnahmen im Insolvenz-Recht werden wegen Corona-Krise verlängert

  02 September 2020    Gelesen: 837
Ausnahmen im Insolvenz-Recht werden wegen Corona-Krise verlängert

Die wegen der Corona-Pandemie gewährten Ausnahmen im deutschen Insolvenzrecht sollen nach dem Willen der Bundesregierung verlängert werden.

Das Kabinett hat in Berlin einen entsprechenden Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der noch der Zustimmung des Bundestags bedarf. Die Pflicht, einen Insolvenzantrag zu stellen, soll demnach bis Jahresende ausgesetzt bleiben – falls Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eines Unternehmens Folge der Krise sind. Die Regelung war im März eingeführt worden, um eine Pleitewelle in der Pandemie zu verhindern, und galt zunächst bis September. Normalerweise muss ein Insolvenzantrag spätestens drei Wochen nach Eintritt eines Insolvenzgrundes gestellt werden.

Investitionen zur Modernisierung der Krankenhäuser

Die Regierung will zudem die Modernisierung der Krankenhäuser mit Investitionen in Milliardenhöhe vorantreiben. Das Kabinett beschloss dazu einen sogenannten Zukunftsfonds mit drei Milliarden Euro. Die Bundesländer sollen weitere 1,3 Milliarden Euro aufbringen. Mit dem Geld sollen Krankenhäuser in Notfallkapazitäten, die Tele-Medizin und die IT-Sicherheit investieren können. Wenn der Bundestag zustimmt, könnte das Gesetz im Oktober in Kraft treten.

Volkszählung auf 2022 verschoben

Beschlossen wurde auch, die ursprünglich für den Mai 2021 geplante Volkszählung wegen der Pandemie um ein Jahr zu verschieben. Die Vorbereitungsarbeiten für den Zensus hätten nicht wie geplant erledigt werden können, hieß es zur Begründung. Die letzte Volkszählung fand 2011 statt.

deutschlandfunk


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