CO2 in neuer Kfz-Steuer noch wichtiger

  18 September 2020    Gelesen: 623
CO2 in neuer Kfz-Steuer noch wichtiger

Der Bundestag beschließt mehrere Gesetze zu Problemen, über die schon lange diskutiert wird. Es geht um die Kfz-Steuerreform, Entlastungen für Kommunen und Firmen in der Corona-Krise oder auch darum zu verhindern, dass an Versandhäuser zurückgesandte Ware nicht auf dem Müll landet.

Eine Milliarden-Entlastung für Kommunen, mehr Luft für angeschlagene Unternehmen in der Corona-Krise - und eine Kfz-Steuerreform für mehr Klimaschutz: Der Bundestag hat am späten Donnerstagabend wichtige Gesetze beschlossen.

Kfz-Steuerreform

Ab 2021 steigt für neue Autos mit hohem Spritverbrauch die Kfz-Steuer. Das soll die Bürger dazu bringen, sparsamere Pkw zu kaufen. Bereits zugelassene Autos sind nicht betroffen. Grundsätzlich soll das Gesamtaufkommen der Kfz-Steuer von aktuell rund 9,5 Milliarden Euro laut Unionsfraktion erhalten bleiben. Wie bisher wird die Bemessungsgrundlage der Kraftfahrzeugsteuer aus einer Hubraum- und einer CO2-Komponente errechnet. Das erste Element bleibt mit 2 Euro (9,50 Euro bei Diesel) pro angefangene 100 ccm Hubraum unverändert. Das zweite Element wird verschärft: Mit jedem Gramm CO2 pro Kilometer steigt die Steuer oberhalb einer Freimenge von 95 g/km in sechs Stufen von 2 Euro auf 4 Euro ab 195 g/km an.

Um auch besonders emissionsreduzierte Fahrzeuge zu fördern, soll die Steuer von 30 Euro im Jahr für Pkw mit einem CO2-Ausstoß bis 95 Gramm pro Kilometer für fünf Jahre, längstens bis 31. Dezember 2025, nicht erhoben werden. Dies soll für Erstzulassungen bis zum 31. Dezember 2024 gelten. Kern des Gesetzentwurfs ist laut Bundestag eine Verlängerung der zehnjährigen Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für bis Ende 2025 erstzugelassene reine Elektrofahrzeuge. Die Steuerbefreiung ist bis 31. Dezember 2030 befristet.

Umweltschützer und die Grünen kritisierten, die Reform bringe dem Klimaschutz zu wenig. Die Unions-Finanzsprecherin Antje Tillmann nannte das von der Reform ausgehende Signal "bedeutsam". Beim Neuwagenkauf werde durch die Kfz-Steuer ein stärkerer Anreiz gesetzt, sich ohne Verbote oder Strafabgabe für ein Auto zu entscheiden, das pro Kilometer weniger CO2 emittiert.

Förderung der Elektromobilität

Mieter und Wohnungseigentümer bekommen einen Rechtsanspruch auf den Einbau einer Ladestation für Elektroautos. Konkret geht es um einen Anspruch auf Einbau eines solchen Ladeanschlusses auf eigene Kosten. Das gilt auch für Maßnahmen zum Einbruchsschutz oder zur Barrierefreiheit. "Umbauten sind nun einfacher möglich, damit Wohnanlagen energetischen Standards entsprechen und ältere Eigentümer auch im Alter noch barrierefreien Zugang zu ihrer Wohnung haben", sagte Justizministerin Christine Lambrecht von der SPD. Mit dem Anspruch auf Einbau einer Ladestation bringe man die Wende zur E-Mobilität gezielt voran.

Entlastung der Kommunen

Wegen der Corona-Krise und der angespannten Lage vieler Firmen ist die Gewerbesteuer als wichtigste Einnahmequelle der Kommunen eingebrochen. Der Bund springt ihnen nun zur Seite und kompensiert für dieses Jahr Ausfälle in Höhe von rund 6,1 Milliarden Euro. Auch die Länder wollen mit Milliarden helfen. Der Bund will sich außerdem dauerhaft stärker an den Kosten für Unterkunft und Heizung bei Hartz-IV-Empfängern beteiligen, auch das kostet Milliarden. Für beide Maßnahmen war eine Grundgesetzänderung notwendig. Der Bundesrat befasst sich an diesem Freitag mit dem Gesetz, eine Zustimmung galt als sicher. Der Deutsche Städtetag hatte die Entlastungen bereits begrüßt - aber zusätzliche Milliardenhilfen vom Bund auch für die Jahre 2021 und 2022 gefordert.

Lockerung im Insolvenzrecht

Angesichts der weiter angespannten Lage vieler Unternehmen in der Corona-Krise wird das Insolvenzrecht weiter gelockert. In Fällen der Überschuldung wird die Antragspflicht bis Jahresende ausgesetzt. Das soll in Bedrängnis geratenen Firmen weiterhin Luft verschaffen, um staatliche Hilfen zu beantragen und Sanierungsbemühungen voranzutreiben. Die weitere Aussetzung gilt für Betriebe, die pandemiebedingt überschuldet, aber nicht zahlungsunfähig sind. Im März war die Insolvenzantragspflicht bis Ende September ausgesetzt worden - für Fälle, in denen eine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung von Firmen auf den Folgen der Corona-Pandemie beruht.

Batteriegesetz

Das Gesetz regelt vor allem den Wettbewerb zwischen den Rücknahmesystemen. Die Sammelquote für Batterien wird von 45 auf 50 Prozent erhöht - allerdings lag sie in der Praxis zuletzt schon bei gut 52 Prozent. Aus der Opposition hatte es zusätzliche Forderungen gegeben, etwa nach einem Pfandsystem, neuen Regeln für die Rücknahme etwa von E-Bike-Batterien, höheren Sammelquoten oder zur Verhinderung von Bränden.

Neue "Obhutspflicht"

Damit zurückgeschickte Kleidung und andere Neuwaren nicht auf dem Müll landen, sind neue Verpflichtungen für Händler geplant. Das vom Bundestag beschlossene Gesetz enthält eine neue "Obhutspflicht". Der Bundesrat muss noch zustimmen. Es gibt damit dann grundsätzlich eine Pflicht, dafür zu sorgen, dass die Waren gebrauchstauglich bleiben und nicht zu Abfall werden. Für wen und welche Waren das genau gilt und welche Sanktionen drohen, muss noch geregelt werden. Das Gesetz sieht außerdem vor, dass künftig zum Beispiel die Hersteller und Verkäufer von Einwegbechern oder Zigaretten an den Kosten beteiligt werden können, die für die Entsorgung anfallen.

Quelle: ntv.de, vpe/dpa/DJ


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