Die Höhe der Entschädigung müsse sich an der historischen Dimension des Vorgangs bemessen und dem Ausmaß der versuchten Geschichtsfälschung und dem irreparablen Schaden entsprechen, argumentieren die Kohl-Anwälte dem Bericht zufolge in der Klageschrift. Die beantragte Entschädigung sei nicht unverhältnismäßig. "Es gibt keinen vergleichbaren Fall, in dem ein langgedienter Staatsmann (...) in gleicher Weise derart hintergangen und durch Rechts- und Vertrauensbruch derart öffentlich bloßgestellt, vorgeführt und verspottet wurde", heißt es demnach.
Zugleich machen die Anwälte laut "Bild" deutlich, wie sehr Schwan den Altkanzler hintergangen und in falscher Sicherheit gewogen habe. Noch im Herbst 2012, zwei Jahre vor Veröffentlichung seines Buches, habe Schwan dem Altkanzler in einem persönlichen Schreiben versichert: "Sehr geehrter Herr Bundeskanzler, lieber Helmut Kohl, was immer Sie über meine publizistischen Aktivitäten lesen oder hören: Ich habe nicht die Absicht, ein `Enthüllungsbuch` zu schreiben. (...) Ich werde Sie und Ihr politisches Wirken für unser Land in angemessener Weise zu würdigen wissen. Darauf können Sie sich für alle Zeit verlassen."
Schwan und sein Mitautor Tilman Jens zitieren in ihrem im Oktober 2014 erschienenen Buch den Altkanzler mit drastischen Äußerungen über frühere Weggefährten, darunter die von Kohl 1991 in sein Kabinett berufene heutige Bundeskanzlerin Angela Merkel. Das Buch basiert auf Gesprächen zwischen Kohl und Schwan, die der Kölner Autor als damaliger Biograf von Kohl auf Tonband mitgeschnitten hatte. Kohl hatte vor Gericht bereits ein Veröffentlichungsverbot für zahlreiche Zitate erwirkt.
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