Betroffen sind auch neun weitere Gemeinden im Großraum Madrid. Man darf diese Städte nur noch mit triftigem Grund betreten oder verlassen – etwa, um zur Arbeit zu fahren oder einen Arzt aufzusuchen. Die Maßnahmen, die von der spanischen Regierung verhängt wurden, sollen zunächst für zwei Wochen gelten. Die Regionalregierung legte allerdings beim Nationalen Staatsgerichtshof Einspruch ein.
Sie wirft dem sozialistischen Ministerpräsidenten Sánchez vor, in unrechtmäßiger Form in die Kompetenzen der Regionen einzugreifen.
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