Zu diesem Zweck werden unter der armenischen Regierung registrierte Flugzeuge und der Vorwand offizieller Besuche im Ausland verwendet.
Ein solcher Waffenschmuggel wird auch vom armenischen Ministerium für Notsituationen unter dem Deckmantel durchgeführt, humanitäre Hilfe nach Armenien zu bringen. Insbesondere werden Raketensysteme und andere Waffen transportiert.
Gemäß Artikel 4 des 1944 in Chicago geschlossenen Übereinkommens über die internationale Zivilluftfahrt verpflichtet sich jeder Vertragsstaat, die Zivilluftfahrt nicht für Zwecke einzusetzen, die nicht mit den Zielen des Übereinkommens vereinbar sind. Artikel 44 des Übereinkommens sieht die Gewährleistung eines sicheren und geordneten Wachstums der internationalen Zivilluftfahrt in der ganzen Welt und die Förderung des friedlichen Betriebs von Luftfahrzeugen als eines der Hauptziele der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) vor.
Aus diesem Grund haben wir die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation aufgefordert, die Angelegenheit zu untersuchen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen.
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