Gemäß der Verordnung muss das Justizministerium in Abstimmung mit den zuständigen staatlichen Stellen (staatlichen juristischen Personen) innerhalb von zwei Monaten Vorschläge zur Einreichung des Gesetzes vorlegen, um Vorschläge des Ministerkabinetts zu unterbreiten und es muss dem Ministerkabinett vorgelegt werden, berichtet AzVision.az.
Spätestens drei Monate treffen die zentralen Exekutivbehörden im Rahmen ihrer Zuständigkeit Maßnahmen, um die Anwendung des Gesetzes sicherzustellen, dem Justizministerium Informationen über das Fehlen normativer Rechtsakte oder Vorschläge vorzulegen und gegebenenfalls das Ministerkabinett zu informieren.
Das Justizministerium hat die Einhaltung normativer Rechtsakte und normativer Gesetze zentraler Exekutivorgane mit dem Gesetz sichergestellt und muss das Ministerkabinett innerhalb von vier Monaten informieren.
Die Ausführung des Beschlusses wird der Abteilung für Recht und Gesetzgebung des Ministerkabinetts anvertraut, und der Beschluss tritt mit dem Datum der Unterzeichnung in Kraft.
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