In Gandscha werden Ermittlungsmaßnahmen ergriffen

  17 Oktober 2020    Gelesen: 732
  In Gandscha werden Ermittlungsmaßnahmen ergriffen

Die Streitkräfte der Besatzungsrepublik Armenien verstießen gegen die Normen und Grundsätze des Völkerrechts, die Genfer Konventionen von 1949 und ihre Zusatzprotokolle sowie gegen die Anforderungen des am 10. Oktober 2020 um 12:00 Uhr erklärten humanitären Waffenstillstands. Schwere Artillerie zielt gezielt auf die Zivilbevölkerung Aserbaidschans ab und schießt weiterhin auf Siedlungen.

Die Generalstaatsanwaltschaft teilte mit, dass die feindlichen Streitkräfte am 17. Oktober 2020 um 01:00 Uhr Raketen auf die Siedlung Javadkhan im zentralen Teil von Ganja, der zweitgrößten Stadt der Republik Aserbaidschan, außerhalb der Frontzone abgefeuert hätten. Infrastruktureinrichtungen wurden schwer beschädigt, berichtet AzVision.

Gegenwärtig führt die Staatsanwaltschaft vor Ort Ermittlungsmaßnahmen durch, um die Liste der Opfer und beschädigten zivilen Infrastruktureinrichtungen zu klären.

Detaillierte Informationen werden der Öffentlichkeit in naher Zukunft zur Verfügung gestellt.


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