Aserbaidschanische Generalstaatsanwaltschaft leitet Strafverfahren gegen Armeniens Raketenangriffe ein

  17 Oktober 2020    Gelesen: 916
  Aserbaidschanische Generalstaatsanwaltschaft leitet Strafverfahren gegen Armeniens Raketenangriffe ein

Am 17. Oktober gegen 01:00 Uhr morgens geriet Gandscha, die zweitgrößte Stadt Aserbaidschans, unter Raketenbeschuss. Infolgedessen wurden 13 Zivilisten getötet, mehr als 45 verletzt. Infrastruktureinrichtungen und Fahrzeuge wurden schwer beschädigt, berichtet AzVision.az unter Berufung auf die Generalstaatsanwaltschaft von Aserbaidschan.

Nach Einleitung eines Strafverfahrens eröffnete die Generalstaatsanwaltschaft ein Strafverfahren gemäß gemäß Artikel 100.2 (Durchführung eines Angriffskrieges), Artikel 120.2.1 (vorsätzlicher Mord durch eine kriminelle Gemeinschaft (Organisation)), Artikel 120.2.4 (vorsätzlicher Mord mit besonderer Grausamkeit oder in öffentlich gefährlicher Weise), Artikel b120.2.7 (vorsätzlicher Mord an zwei oder mehr Personen), Artikel 120.2.12 (vorsätzlicher Mord aus Gründen des nationalen, rassischen, religiösen Hasses oder der Feindschaft), Artikel 186.3 (vorsätzliche Zerstörung oder Beschädigung des Eigentums) und andere Artikel des Strafgesetzbuches der Republik Aserbaidschan. Die Untersuchung wurde der Ermittlungsabteilung der Generalstaatsanwaltschaft anvertraut.

Notwendige Ermittlungsmaßnahmen zur Festlegung der Zahl der Todesopfer und der Opfer sowie der zivilen Infrastruktureinrichtungen und Fahrzeuge sind im Gange.


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