Autofahrer erleidet Anfall und fährt Rentnerin tot

  04 März 2016    Gelesen: 402
Autofahrer erleidet Anfall und fährt Rentnerin tot
Ein Epileptiker rast mit Tempo 70 auf den Bürgersteig und erfasst eine Rentnerin, sie stirbt. Er setzte sich trotz ärztlicher Warnung ans Steuer – und muss nun die Konsequenzen tragen.
Der epileptische Anfall eines Autofahrers hat einer Frau das Leben gekostet, ein Passant wurde schwer verletzt. Das Amtsgericht München hat den jungen Mann am Donnerstag zu einer Bewährungsstrafe von 22 Monaten und 400 Stunden gemeinnützige Arbeit verurteilt. Der 25-Jährige sei der fahrlässigen Tötung und Körperverletzung schuldig sowie der vorsätzlichen Gefährdung des Straßenverkehrs. Den Führerschein muss er für drei Jahre abgeben.

Der Epileptiker, bei dem die Krankheit mit 17 erstmals auftrat, hatte sich Ende April 2015 trotz eindringlicher Vorwarnung ans Steuer gesetzt. Er hatte am Morgen schon einmal im Auto einen Anfall erlitten. Im Krankenhaus wurde er behandelt und schriftlich ermahnt, sich nicht wieder ans Steuer zu setzen. Er tat es trotzdem.

Das Auto raste ungebremst auf den Gehweg

Am Nachmittag krampfte er erneut und verlor die Kontrolle über den Wagen. Der rammte mit fast 70 Stundenkilometern ein anderes Fahrzeug von hinten und schlidderte ungebremst auf den Gehweg. Eine Rentnerin erlitt tödliche Verletzung, ein Fußgänger schwere.

Zum Auftakt der Verhandlung am Donnerstag gab der Angeklagte über seinen Anwalt die Schuld an dem Unfall zu und sprach den Betroffenen seine tiefe Anteilnahme aus. Er habe an dem Nachmittag heim ins Elternhaus gewollt. Der 25-Jährige leidet sehr unter den Folgen des Unfalls und ist seither in psychotherapeutischer Behandlung. Dass ein Anfall dieser Art sich innerhalb von 24 Stunden wiederhole, sei äußerst unwahrscheinlich, plädierte die Verteidigung.

Die Staatsanwaltschaft sprach hingegen von "besonderer Verantwortungslosigkeit". Es sei nur einem Zufall zu danken, dass nicht noch mehr Menschen von dem Unfall betroffen wurden. Das Gericht entsprach im Strafmaß dem Antrag der Staatsanwaltschaft, blieb bei der Anzahl der Sozialstunden und der Dauer der Führerscheinsperre aber knapp darunter. Das Urteil wurde sofort rechtskräftig.

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